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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 50692




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   EB6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 50692




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   16.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0041-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 50692                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 37

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 50692




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 50692                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        08.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 50692




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 8

             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             410045561/C3        EB6560/C3                  Ø56,1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     660     2100    01/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : MINI; R50
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I6
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI-N;
                                                           MINI; UKL-N1; UKL-K
§ 22 50692




             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                           140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-K; UKL-N1
                                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 125 195/50R16 84                                RS M12 x 1,5;
             R50          e1*98/14*0168*..            55 - 160 195/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
             MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84                                RS M14 x 1,25;
                                                      55 - 160 195/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
             MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84                                RS M14 x 1,25;
                                                      55 - 160 195/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
             MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84                                RS M12 x 1,5;
             R50            e1*98/14*0168*..          55 - 160 195/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             MINI-N       e1*2001/116*0343*..       55 - 135 205/45R16 83        11A; 24M                 ab
                                                    55 - 141 195/50R16 84        11A; 24M                 e1*2001/116*0343*01;
                                                             195/55R16 87        11A; 24M                 Nicht Clubman; Nicht
                                                             205/45R16 83W       11A; 24M                 Cabrio; bis
                                                             205/50R16 87        11A; 24D                 e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76U; 82Ä
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/45R16 83                                 Nur Clubman; Kombi;
             UKL-N1         e24*2007/46*0023*..     70 - 141 195/50R16 84  11A; 24N                       Frontantrieb;
                                                             195/55R16 87  11A; 24N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 83W                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R16 87  11A; 24M                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76U; 82Ä
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     72 - 147 195/50R16 84        11A; 248                 Roadster; Cabrio;
                                                             195/55R16 87        11A; 248                 Coupe; Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83        11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R16 87        11A; 244                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76U; 82Ä
§ 22 50692




             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16 83                                       Nur Clubman; Kombi;
                                              70 - 141 195/50R16 84              11A; 24N                 Frontantrieb;
                                                       195/55R16 87              11A; 24N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R16 83W                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       205/50R16 87              11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76U; 82Ä

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : EM2
                                                          108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; GP1; ZE2
                                                          110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92           205/50R16          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EP1          e11*98/14*0173*.. 66 - 81          205/50R16        51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
             EP2          e11*98/14*0174*..                                                            51A; 71C; 71K; 721;
             EP4          e11*98/14*0188*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
             EU5          e11*98/14*0158*..
             EU6          e11*98/14*0159*..
             EU7          e11*98/14*0160*..
             EU8          e11*98/14*0161*..
             EU9          e11*98/14*0189*..

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       185/55R16 83     11A; 24J                 Steilheck; 5-türig;
                            e6*2007/46*0011*..               195/50R16 84     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
             GG1            e6*2001/116*0125*..,             205/45R16 83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*2007/46*0010*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
             GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
                            e6*2007/46*0015*..                                                         74P
             GG3            e6*2001/116*0128*..,
                            e6*2007/46*0016*..
             GG5            e6*2001/116*0131*..,
                            e6*2007/46*0013*..
             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                            e6*2007/46*0014*..
§ 22 50692




             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             185/55R16 83                              Schrägheck 4-türig;
                                                             195/50R16 84     11A; 21N; 24J            Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GK           e6*2007/46*0162*..       75 - 96   185/50R16 81     11A; 26B; 26N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/55R16 83     11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             195/50R16 84     11A; 24J; 26B; 26N       721; 725; 73C; 74A;
                                                             205/45R16 83     11A; 26B; 26N            74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GP1          e6*2007/46*0012*.. 65              185/55R16 83     11A; 24J                 Steilheck; 5-türig;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
             F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84  51J                                     nur Rover Streetwise;
             RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87  11A; 51J; 54A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R16     51G                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                   51G                      Rover 45;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50692




             T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                   51G                      Rover 45;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
§ 22 50692




             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                   Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                   Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                   oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 50692




                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                   Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                   beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      GK
                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                    Handelsbez.:      JAZZ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 150             y = 250                    VA
                          26B                      x = 200             y = 300                    VA
                          27I                      x = 200             y = 300                    HA
                          27B                      x = 250             y = 350                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50692




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 200       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.