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							Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG, HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       (mm)                       last       umf.     Fertig
                    Rad                           Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
C3 56,1             C3                            Ø56,1-I-Ø72              56,1       Kunststoff      655     2100    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MINI; R50
Zubehör                                    : I6


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MINI; UKL-C; MINI-N; UKL-K; UKL-N1; UKL-L
Zubehör                                    : I13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                             140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:      MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW         Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..        55 - 85    205/40R17 80    11A; 24N                    RS M12 x 1,5;
R50          e1*98/14*0168*..           55 - 125   205/40R17 80W   11A; 24N                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        55 - 160   205/45R17       11A; 24N; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 77E
MINI           e1*2001/116*0231*..      55 - 85 205/40R17 80   11A; 24N                        RS M14 x 1,25;
                                        55 - 125 205/40R17 80W 11A; 24N                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        55 - 160 205/45R17     11A; 24N; 51G                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 77E
MINI-N         e1*2001/116*0343*..      70 - 128 205/40R17   80W   11A;    24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1         e24*2007/46*0023*..               215/40R17   83    11A;    24M                 Frontantrieb;
                                        70 - 141 205/40R17   84    11A;    24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R17   84    11A;    24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/40R17   83W   11A;    24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                 215/45R17   87    11A;    24M                 76S; 77E
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..      55 - 90 205/40R17     80    11A; 24N                  ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..       55 - 135 205/40R17    80W   11A; 24N; 5DA             e1*2001/116*0343*01;
                                               215/40R17    83    11A; 24M                  Nicht Clubman; Nicht
                                      55 - 155 205/40R17    84    11A; 24N                  Cabrio; bis
                                               205/45R17    84    11A; 24N; 51G             e1*2007/46*0371*09;
                                               215/40R17    83W   11A; 24M                  Frontantrieb;
                                               215/45R17    87    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S; 77E
MINI-N         e1*2001/116*0343*..    72 - 90 205/40R17 80        11A;   248; 5DA           Roadster; Cabrio;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..     72 - 155 205/40R17 84       11A;   248                Coupe; Frontantrieb;
                                               205/45R17 84       11A;   248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83       11A;   244                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..   70 - 128 205/40R17        80W   11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
                                           215/40R17        83    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                  70 - 141 205/40R17        84    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/45R17        84    11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/40R17        83W   11A; 24M                  729; 73C; 74A; 74P;
                                           215/45R17        87    11A; 24M                  76S; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : I2


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        195/45R17   81                             Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..                205/40R17   80   11A;   21P; 24J; 24M      Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,              205/45R17   84   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                215/35R17   79   11A;   21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
GG2            e6*2001/116*0127*..,              215/40R17   83   11A;   21P; 24J; 24M      73C; 74A; 74P; 77E
               e6*2007/46*0015*..
GG3            e6*2001/116*0128*..,
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:      INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65              195/45R17 81     11A; 21N                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            77E

Verkaufsbezeichnung:      JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW         Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e6*2007/46*0162*..       75 - 96    195/40R17   81   11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/45R17   81   11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/40R17   80   11A; 24J; 26B; 26J        73C; 74A; 74P; 77E
                                                 205/45R17   84   11A; 24J; 26B; 26N

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : ROVER
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : I2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
F            e11*93/81*0016*..  62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA                nur Rover Streetwise;
RF           e11*93/81*0016*..          205/40R17 84                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/45R17     51G                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/40R17 83                                        73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Bef assung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     GK
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
        Handelsbez.:     JAZZ

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 150             y = 250                     VA
              26B                      x = 200             y = 300                     VA
              27I                      x = 200             y = 300                     HA
              27B                      x = 250             y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 200       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 300             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 350              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 350             15                 HA
						
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