Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Fahrzeughersteller BMW AG, HONDA, ROVER,
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
410030561/C2 EB6050/C2 Ø56,1-M-Ø72 56,1 660 2125 01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 175/65R15 84 11A; 24D ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 185/65R15 88 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0343*01;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht
195/60R15 88 11A; 24D; 24J Cabrio; bis
205/55R15 88 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 175/65R15 84 11A; 244 Roadster; Cabrio;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 244; 247 Coupe; Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 244; 247 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 90 175/65R15 84 11A; 24M Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 185/65R15 88 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 90 175/65R15 84 11A; 24M Nur Clubman; Kombi;
185/65R15 88 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GP1; ZE2
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
GA3
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D;
24J
EG2 G069 118 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D;
24J
EH6 e6*93/81*0016*.. 92 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D;
24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EH6 G070 92 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D;
24J
EJ1 G623 92 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 54A 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
EJ2 G624 74 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 54A 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
54A 74P
205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 195/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 175/65R15 84 11A; 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0010*.. 185/60R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 24D 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0015*.. 195/55R15 85 11A; 21B; 22I; 24C; 74P; 76Q
GG3 e6*2001/116*0128*.., 24D
e6*2007/46*0016*.. 195/60R15 88 11A; 21B; 22I; 24C;
GG5 e6*2001/116*0131*.., 24D
e6*2007/46*0013*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24C;
GG6 e6*2001/116*0132*.., 24D
e6*2007/46*0014*.. 205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA3 e6*98/14*0061*.. 48 185/55R15-82 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 175/65R15 84 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
185/60R15 84 11A; 21J; 22I; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 21J; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C;
244 74A; 74P; 76Q
195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 24C;
244
Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 175/65R15 84 11A; 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig;
185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller :
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I15
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 94 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi ATTRAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10 e1*2007/46*1230*.. 59 175/55R15 77 Limousine;
175/60R15 81 Frontantrieb;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : XW
110 Nm für Typ : F; RF; RT
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88 11A; 24M nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 185/55R15-81 11A; 21B; 22B Rover 200 u. 25;
RF e11*93/81*0016*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
H224 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22G; 24C; 24D; 367 74P
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW e11*93/81*0030*.. 82 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen;
82 - 107 185/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
XW F377 55 - 103 185/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
51G Cabrio;
185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
147 195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B;
24J; 24M; 51G
205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.., 55 - 85 185/55R15-81 11A; 24J; 5DV Rover 400;
H093 55 - 100 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmes ser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.