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							                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                      Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                     Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                NEV1651643019 ET 43 PCD 5x100 CB 73,1              PU Ø73,1-Ø56,1            56,1                     605      2200    05/25
                56,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : R50; MINI
§22 100572*00




                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : MINI-N; UKL-N1; UKL-L; UKL-C; UKL-K; MINI
                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                 Verkaufsbezeichnung:     MINI
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 175/60R16                   51G; 56G                 RS M14 x 1,25;
                                                           195/50R16 84                11A; 24N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 160 195/55R16                   11A; 24N; 51G            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74D; 74P
                 MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 125       175/60R16            51G; 56G                 RS M12 x 1,5;
                 R50           e1*98/14*0168*..                   195/50R16 84         11A; 24N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         55 - 160 195/55R16            11A; 24N; 51G            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74D; 74P
                 MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 70 - 128        205/45R16   83      11A;   24M               Nur Clubman; Kombi;
                 UKL-N1        e24*2007/46*0023*.. 70 - 141        195/50R16   84      11A;   24M               Frontantrieb;
                                                                   195/55R16   87      11A;   24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/45R16   83W     11A;   24M               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                   205/50R16   87      11A;   24M               725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                74P; 76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 135 205/45R16           83     11A; 24M                ab
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 141 195/50R16           84     11A; 24M                e1*2001/116*0343*01;
                                                          195/55R16           87     11A; 24M                Nicht Clubman; Nicht
                                                          205/45R16           83W    11A; 24M                Cabrio; bis
                                                          205/50R16           87     11A; 24D                e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             74P; 76U
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 147       195/50R16   84     11A;   248              Roadster; Cabrio;
                UKL-C          e1*2007/46*0369*..                 195/55R16   87     11A;   248              Coupe; Frontantrieb;
                                                                  205/45R16   83     11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/50R16   87     11A;   244              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             74P; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16           83     11A; 24M                Nur Clubman; Kombi;
                                                 70 - 141 195/50R16           84     11A; 24M                Frontantrieb;
§22 100572*00




                                                          195/55R16           87     11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/45R16           83W    11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                          205/50R16           87     11A; 24M                725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             74P; 76U


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : EM2
                                                             108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; GP1; ZE2
                                                             110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92            205/50R16          51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P
                EP1            e11*98/14*0173*..       66 - 81    205/50R16          51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                EP2            e11*98/14*0174*..                                                             51A; 71A; 721; 725;
                EP4            e11*98/14*0188*..                                                             73C; 74A; 74P
                EU5            e11*98/14*0158*..
                EU6            e11*98/14*0159*..
                EU7            e11*98/14*0160*..
                EU8            e11*98/14*0161*..
                EU9            e11*98/14*0189*..




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73         185/55R16 83       11A; 24J; 24M           Steilheck; 5-türig;
                               e6*2007/46*0011*..                 195/50R16 84       11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                GG1            e6*2001/116*0125*..,               205/45R16 83       11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                               e6*2007/46*0010*..                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                          725; 73C; 74A; 74P
                               e6*2007/46*0015*..
                GG3            e6*2001/116*0128*..,
                               e6*2007/46*0016*..
                GG5            e6*2001/116*0131*..,
                               e6*2007/46*0013*..
                GG6            e6*2001/116*0132*..,
                               e6*2007/46*0014*..

                Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65               175/60R16 82       51J; 56G                Schrägheck 4-türig;
                                                                  185/55R16 83       11A; 21N                Frontantrieb;
                                                                  195/50R16 84       11A; 21N; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
§22 100572*00




                Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96    185/50R16   81     11A; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/55R16   83     11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  195/50R16   84     11A; 24J; 26B; 26J      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  205/45R16   83     11A; 24J; 26B; 26N      77E
                GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79    185/60R16   86     12I                     CROSSTAR;
                                                                  195/55R16   87     11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/50R16   87     11A; 12A; 26P           51A; 71A; 721; 725;
                                                                  205/55R16   91     11A; 12A; 26P           73C; 74A; 74P; 77E
                GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79    185/55R16   83     11A; 26N; 26P           nicht CROSSTAR;
                                                                  195/50R16   84     11A; 24J; 26J; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                                  205/45R16   83     11A; 26J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/50R16   87     11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     26J                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             77E

                Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GP1          e6*2007/46*0012*.. 65                185/55R16 83       11A; 24J; 24M           Steilheck; 5-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
                F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84    51J                               nur Rover   Streetwise;
                RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87    11A; 51J; 54A                     10B; 11B;   11G; 11H;
                                                       205/50R16       51G                               12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                51G                     Rover 45;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                51G                     Rover 45;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
§22 100572*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§22 100572*00




                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290              y = 275                 VA
                             26P                      x = 240              y = 225                 VA
                             27B                      x = 250              y = 320                 HA
                             27I                      x = 200              y = 270                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100572*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 150              y = 250                 VA
                             26B                      x = 200              y = 300                 VA
                             27I                      x = 200              y = 300                 HA
                             27B                      x = 250              y = 350                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100572*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 240              y = 225                 VA
                             26B                      x = 290              y = 275                 VA
                             27I                      x = 195              y = 265                 HA
                             27B                      x = 245              y = 315                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100572*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                             27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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