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							                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
                CC 56,1             C                          Ø56,1-I-Ø72                  56,1                     600      2100    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : MINI; R50
§22 100186*00




                Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I6


                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-N1; UKL-K; UKL-L; MINI
                Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                 Verkaufsbezeichnung:     MINI
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85        205/40R17    80      11A; 22B; 24M            RS M12 x 1,5;
                 R50          e1*98/14*0168*..    55 - 125       205/40R17    80W     11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 160       205/45R17            11A; 22B; 24M; 51G       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 215/40R17    83      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                                                 215/45R17    87      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                      24M
                 MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85        205/40R17   80      11A; 22B; 24M            RS M14 x 1,25;
                                                         55 - 125 205/40R17   80W     11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         55 - 160 205/45R17           11A; 22B; 24M; 51G       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  215/40R17   83      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                                                  215/45R17   87      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                      24M




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 90  205/40R17          80      11A; 24D                ab
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 135 205/40R17          80W     11A; 24D; 5DA           e1*2001/116*0343*01;
                                                          215/40R17          83      11A; 24D                Nicht Clubman; Nicht
                                                 55 - 155 205/40R17          84      11A; 24D                Cabrio; bis
                                                          205/45R17          84      11A; 24D                e1*2007/46*0371*09;
                                                          215/40R17          83W     11A; 24D                Frontantrieb;
                                                          215/45R17          87      11A; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76S
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17        80W     11A;   24M; 5DA         Nur Clubman; Kombi;
                UKL-N1         e24*2007/46*0023*..          215/40R17        83      11A;   24M              Frontantrieb;
                                                   70 - 141 205/40R17        84      11A;   24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17        84      11A;   24M              12A; 51A; 71A; 721;
                                                            215/40R17        83W     11A;   24M              729; 73C; 74A; 74P;
                                                            215/45R17        87      11A;   24M              76S
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 90  205/40R17        80      11A;   244; 5DA         Roadster; Cabrio;
                UKL-C          e1*2007/46*0369*..  72 - 155 205/40R17        84      11A;   244              Coupe; Frontantrieb;
                                                            205/45R17        84      11A;   244              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17        83      11A;   244              12A; 51A; 71A; 721;
                                                            215/45R17        87      11A;   244              729; 73C; 74A; 74P;
§22 100186*00




                                                                                                             76S

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17          80W     11A; 24M; 5DA           Nur Clubman; Kombi;
                                                          215/40R17          83      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                 70 - 141 205/40R17          84      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/45R17          84      11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/40R17          83W     11A; 24M                729; 73C; 74A; 74P;
                                                          215/45R17          87      11A; 24M                76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                             GG6; GK; ZE2
                                                             110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                             GR
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92           205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/45R17 84                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*.. 66 - 81         205/40R17 80      5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..                 205/40R17 84                              12A; 51A; 71A; 721;
                EP4          e11*98/14*0188*..                 205/45R17 84                              73C; 74A; 74P
                EU5          e11*98/14*0158*..
                EU6          e11*98/14*0159*..
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   205/40R17 80      11A; 362; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                GD5          e6*98/14*0087*..                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
                GE3          e6*2001/116*0102*..
                GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   195/45R17   81    11A;   24J; 24M         Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..               205/40R17   80    11A;   21P; 24J; 24M    Frontantrieb;
                GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R17   84    11A;   21P; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..               215/35R17   79    11A;   21P; 22I; 24C;   12A; 51A; 71A; 721;
                GG2           e6*2001/116*0127*..,                               24M                     73C; 74A; 74P
                              e6*2007/46*0015*..               215/40R17 83      11A;   21P; 22I; 24C;
                              e6*2001/116*0128*..,
§22 100186*00




                GG3                                                              24M
                              e6*2007/46*0016*..
                GG5           e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
                GG6           e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

                Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            195/45R17 81      11A; 21N; 24J           Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GK           e6*2007/46*0162*..      75 - 96   195/40R17   81    11A; 24J; 26B; 26N      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/45R17   81    11A; 24J; 26B; 26N      12A; 51A; 71A; 721;
                                                               205/40R17   80    11A; 24J; 26B; 26J      73C; 74A; 74P; 77E
                                                               205/45R17   84    11A; 24J; 26B; 26J
                GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   205/45R17   84    11A; 26P                CROSSTAR;
                                                               215/45R17   87    11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   195/45R17 85      11A; 26J; 26P           nicht CROSSTAR;
                                                               205/40R17 84      11A; 24J; 26J; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                               205/45R17 84      11A; 24J; 26J; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80    nicht Dieselmotor;                    nur Rover Streetwise;
                                                                       5DA
                RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17       51G                                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                       215/40R17 83                                          73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84                 11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                     24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       74 - 130 205/45R17            11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24M; 51G                73C; 74A; 74P
§22 100186*00




                                                       76 - 110 205/40R17 80         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                     24M; 367; 5DA

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84                 11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                     24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       74 - 130 205/45R17            11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24M; 51G                73C; 74A; 74P
                                                       76 - 110 205/40R17 80         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                     24M; 367; 5DA


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 100186*00




                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 10
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
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                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 240              y = 225                  VA
                             26B                     x = 290              y = 275                  VA
                             27I                     x = 195              y = 265                  HA
                             27B                     x = 245              y = 315                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100186*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                             27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 150              y = 250                  VA
                             26B                     x = 200              y = 300                  VA
                             27I                     x = 200              y = 300                  HA
                             27B                     x = 250              y = 350                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 290              y = 275                  VA
                             26P                     x = 240              y = 225                  VA
                             27B                     x = 250              y = 320                  HA
                             27I                     x = 200              y = 270                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100186*00




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      AP7070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100186*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      06.08.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00198-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 29

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100186*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       02.09.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100186*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100186*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        02.09.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00198-CX-GBM-00                                                 06.08.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      AP7070                                                             10.06.2025
§22 100186*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100186*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100186

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100186*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100186*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100186*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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