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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*10




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             14:10:36 UTC
                                                                                             04.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49407*10




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 49407*10




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
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                               Fahrzeughersteller               BMW AG, HONDA, ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               100445561/C3        ZH6560/C3 PCD100           Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      615      2040    09/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
§22 49407*10




               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R50; MINI
               Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I6


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : UKL-N1; MINI-N; UKL-L; UKL-K; UKL-C; MINI
               Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                             140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84                                       RS M12 x 1,5;
                R50          e1*98/14*0168*..    55 - 160 195/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E
                MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 125       195/50R16 84                                RS M14 x 1,25;
                                                        55 - 160 195/55R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16          83                              Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 70 - 141 195/50R16          84      11A; 24N                Frontantrieb;
                                                         195/55R16          87      11A; 24N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16          83W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16          87      11A; 24M                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                                            BEP
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 147      195/50R16   84      11A;   248              Roadster; Cabrio;
               UKL-C          e1*2007/46*0369*..                195/55R16   87      11A;   248              Coupe; Frontantrieb;
                                                                205/45R16   83      11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/50R16   87      11A;   244              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                                            BEP
               MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 55 - 135      205/45R16   83      11A;   24M              ab
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..  55 - 141      195/50R16   84      11A;   24M              e1*2001/116*0343*01;
                                                                195/55R16   87      11A;   24M              Nicht Clubman; Nicht
                                                                205/45R16   83W     11A;   24M              Cabrio; bis
                                                                205/50R16   87      11A;   24D              e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7EL; 71C;
§22 49407*10




                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                                            77E; BEP

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16          83                              Nur Clubman; Kombi;
                                                70 - 141 195/50R16          84      11A; 24N                Frontantrieb;
                                                         195/55R16          87      11A; 24N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16          83W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16          87      11A; 24M                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                                            BEP




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : EM2
                                                            108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; GP1; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92         205/50R16         51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               EP1           e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16         51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                          725; 73C; 74A; 74P
               EU5           e11*98/14*0158*..
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73      185/55R16 83      11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
                             e6*2007/46*0011*..               195/50R16 84      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
               GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R16 83      11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*2007/46*0010*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2           e6*2001/116*0127*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
                             e6*2007/46*0015*..                                                         74P; 4DT
               GG3           e6*2001/116*0128*..,
                             e6*2007/46*0016*..
§22 49407*10




               GG5           e6*2001/116*0131*..,
                             e6*2007/46*0013*..
               GG6           e6*2001/116*0132*..,
                             e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            185/55R16 83                              Schrägheck 4-türig;
                                                              195/50R16 84      11A; 21N; 24J           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..      75 - 96   185/50R16   81    11A; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              185/55R16   83    11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/50R16   84    11A; 24J; 26B; 26N      721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/45R16   83    11A; 26B; 26N           74P; 77E
               GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   185/55R16   83    11A; 26N                nicht CROSSTAR;
                                                              195/50R16   84    11A; 26J; 26P           Frontantrieb; Hybrid;
                                                              205/45R16   83    11A; 26J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/50R16   87    11A; 24J; 248; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GR           e6*2007/46*0415*..        72 - 79   185/60R16   86      12N                     CROSSTAR;
                                                                195/55R16   87      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/50R16   87      11A; 12A; 26P           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                205/55R16   91      11A; 12A; 26P           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            77E

               Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GP1          e6*2007/46*0012*.. 65               185/55R16 83        11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 4DT




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I2
§22 49407*10




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84    51J                                   nur Rover Streetwise;
               RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87    11A; 51J; 54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R16       51G                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                    51G                     Rover 45;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                    51G                     Rover 45;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeb en


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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                      und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                      das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                      angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 49407*10




                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, das s die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
§22 49407*10




                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 49407*10




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7EL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0371*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               BEP) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316 mm
                    (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 49407*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GR
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 240              y = 225                 VA
                            26B                      x = 290              y = 275                 VA
                            27I                      x = 195              y = 265                 HA
                            27B                      x = 245              y = 315                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 275            8                VA
                            27H                   x = 245        y = 315            8                HA
                            26J                   x = 290        y = 275           30                VA
                            27F                   x = 245        y = 315           10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GK
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 150              y = 250                 VA
                            26B                      x = 200              y = 300                 VA
                            27I                      x = 200              y = 300                 HA
                            27B                      x = 250              y = 350                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 200        y = 300            8                VA
                            26J                   x = 200        y = 300           30                VA
                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 250        y = 350           15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 49                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      GR
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:      JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 275                 VA
                            26P                      x = 240              y = 225                 VA
                            27B                      x = 250              y = 320                 HA
                            27I                      x = 200              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 290        y = 275           20                VA
                            26N                   x = 290        y = 275            8                VA
                            27H                   x = 250        y = 320            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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