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							                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 02.04.2026
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
                CC 56,1             C                          Ø56,1-I-Ø72                  56,1                     600      2100    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : R50; MINI
§22 100186*01




                Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I6


                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : UKL-L; UKL-N1; MINI; MINI-N; UKL-K; UKL-C
                Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                 Verkaufsbezeichnung:     MINI
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85        205/40R17    80      11A; 22B; 24M            RS M12 x 1,5;
                 R50          e1*98/14*0168*..    55 - 125       205/40R17    80W     11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 160       205/45R17            11A; 22B; 24M; 51G       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 215/40R17    83      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                                                 215/45R17    87      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                      24M
                 MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85        205/40R17   80      11A; 22B; 24M            RS M14 x 1,25;
                                                         55 - 125 205/40R17   80W     11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         55 - 160 205/45R17           11A; 22B; 24M; 51G       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  215/40R17   83      11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                                                  215/45R17   87      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                      24M




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 90  205/40R17          80      11A; 24D                ab
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 135 205/40R17          80W     11A; 24D; 5DA           e1*2001/116*0343*01;
                                                          215/40R17          83      11A; 24D                Nicht Clubman; Nicht
                                                 55 - 155 205/40R17          84      11A; 24D                Cabrio; bis
                                                          205/45R17          84      11A; 24D                e1*2007/46*0371*09;
                                                          215/40R17          83W     11A; 24D                Frontantrieb;
                                                          215/45R17          87      11A; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76S
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17        80W     11A;   24M; 5DA         Nur Clubman; Kombi;
                UKL-N1         e24*2007/46*0023*..          215/40R17        83      11A;   24M              Frontantrieb;
                                                   70 - 141 205/40R17        84      11A;   24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17        84      11A;   24M              12A; 51A; 71A; 721;
                                                            215/40R17        83W     11A;   24M              729; 73C; 74A; 74P;
                                                            215/45R17        87      11A;   24M              76S
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 90  205/40R17        80      11A;   244; 5DA         Roadster; Cabrio;
                UKL-C          e1*2007/46*0369*..  72 - 155 205/40R17        84      11A;   244              Coupe; Frontantrieb;
                                                            205/45R17        84      11A;   244              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17        83      11A;   244              12A; 51A; 71A; 721;
                                                            215/45R17        87      11A;   244              729; 73C; 74A; 74P;
§22 100186*01




                                                                                                             76S

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17          80W     11A; 24M; 5DA           Nur Clubman; Kombi;
                                                          215/40R17          83      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                 70 - 141 205/40R17          84      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/45R17          84      11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/40R17          83W     11A; 24M                729; 73C; 74A; 74P;
                                                          215/45R17          87      11A; 24M                76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                             GG6; GK; ZE2
                                                             110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                             GR
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92           205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/45R17 84                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*.. 66 - 81         205/40R17 80      5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..                 205/40R17 84                              12A; 51A; 71A; 721;
                EP4          e11*98/14*0188*..                 205/45R17 84                              73C; 74A; 74P
                EU5          e11*98/14*0158*..
                EU6          e11*98/14*0159*..
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   205/40R17 80      11A; 362; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                GD5          e6*98/14*0087*..                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
                GE3          e6*2001/116*0102*..
                GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   195/45R17   81    11A;   24J; 24M         Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..               205/40R17   80    11A;   21P; 24J; 24M    Frontantrieb;
                GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R17   84    11A;   21P; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..               215/35R17   79    11A;   21P; 22I; 24C;   12A; 51A; 71A; 721;
                GG2           e6*2001/116*0127*..,                               24M                     73C; 74A; 74P
                              e6*2007/46*0015*..               215/40R17 83      11A;   21P; 22I; 24C;
                              e6*2001/116*0128*..,
§22 100186*01




                GG3                                                              24M
                              e6*2007/46*0016*..
                GG5           e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
                GG6           e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

                Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            195/45R17 81      11A; 21N; 24J           Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GK           e6*2007/46*0162*..      75 - 96   195/40R17   81    11A; 24J; 26B; 26N      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/45R17   81    11A; 24J; 26B; 26N      12A; 51A; 71A; 721;
                                                               205/40R17   80    11A; 24J; 26B; 26J      73C; 74A; 74P; 77E
                                                               205/45R17   84    11A; 24J; 26B; 26J
                GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   205/45R17   84    11A; 26P                CROSSTAR;
                                                               215/45R17   87    11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   195/45R17 85      11A; 26J; 26P           nicht CROSSTAR;
                                                               205/40R17 84      11A; 24J; 26J; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                               205/45R17 84      11A; 24J; 26J; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 10


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80    nicht Dieselmotor;                    nur Rover Streetwise;
                                                                       5DA
                RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17       51G                                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                       215/40R17 83                                          73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84                 11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                     24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       74 - 130 205/45R17            11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24M; 51G                73C; 74A; 74P
§22 100186*01




                                                       76 - 110 205/40R17 80         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                     24M; 367; 5DA

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84                 11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                     24M; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       74 - 130 205/45R17            11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24M; 51G                73C; 74A; 74P
                                                       76 - 110 205/40R17 80         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                     24M; 367; 5DA


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
§22 100186*01




                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100186*01




                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 10
                      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                      berücksichtigen.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 100186*01




                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 240              y = 225                  VA
                             26B                     x = 290              y = 275                  VA
                             27I                     x = 195              y = 265                  HA
                             27B                     x = 245              y = 315                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100186*01




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                             27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 150              y = 250                  VA
                             26B                     x = 200              y = 300                  VA
                             27I                     x = 200              y = 300                  HA
                             27B                     x = 250              y = 350                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 290              y = 275                  VA
                             26P                     x = 240              y = 225                  VA
                             27B                     x = 250              y = 320                  HA
                             27I                     x = 200              y = 270                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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