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							Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 16 HONDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Fahrzeughersteller                          : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                               (kg)        (mm)     datum
003                 PCD 100/114,3                Ø72.2 Ø56.1              56,1    Aluminium    615       1990     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HONDA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; ZE2
                                              110 Nm für Typ : EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                              EU5; EU6; EU7; EU8; EU9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
EJ9          e6*93/81*0006*..  55 - 66            205/45R16-83    11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R16-82    11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
EK1            e6*93/81*0008*..        84         205/45R16-83    11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R16-82    11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
EK3            e6*93/81*0007*..        84         205/45R16-83    11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R16-82    11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
EK4            e6*93/81*0009*..        118        205/45R16-83    11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..                   215/40R16-82    11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
EM2            e6*98/14*0080*..        88 - 92    195/50R16 84                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                  205/50R16       11A; 24M; 51G               51A; 71K; 721; 725;
                                                  215/45R16 86                                73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..       66 - 81    205/50R16       51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                  215/45R16 86                                12A; 51A; 71K; 721;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                              725; 73C; 74A; 74P
EU5            e11*98/14*0158*..
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61          195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                              725; 73C; 74A; 74P;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                              FEQ




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 16 HONDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73       185/55R16 83       11A; 21P; 24J; 24M; 56G     Steilheck; 5-türig;
GG1          e6*2001/116*0125*..               195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24C; 24M     Frontantrieb;
GG2          e6*2001/116*0127*..               205/45R16 83       11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
GG3          e6*2001/116*0128*..               205/50R16 87       11A; 21B; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86       11A; 21P; 22I; 24C; 24D     725; 73C; 74A; 74P
                                               225/45R16 89       11A; 21B; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61       195/45R16 80                                   10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                              725; 73C; 74A; 74P;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                              FEQ
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73       185/55R16 83       11A; 21P; 24J; 24M; 56G     Steilheck; 5-türig;
GG1          e6*2001/116*0125*..               195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24C; 24M     Frontantrieb;
GG2          e6*2001/116*0127*..               205/45R16 83       11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
GG3          e6*2001/116*0128*..               205/50R16 87       11A; 21B; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R16 86       11A; 21P; 22I; 24C; 24D     725; 73C; 74A; 74P
                                               225/45R16 89       11A; 21B; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            185/55R16 83       11A; 21N; 24J; 248; 56G Schrägheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 16 HONDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 16 HONDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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                                                                                                        Seite: 4 von 4
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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