Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.03
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AB, AC, AD, AF, AG, AH, AL, AS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
BA4, CA4, CA5, EC8, EC9, ED2, M12x1,5
ED3, ED4, ED6, ED7, ED9, EE8,
EE9, EG2, EG3, EG4, EG5, EG6,
EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2,
EJ6, EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4,
EP1, EP2, EP4, EU5, EU6, EU7,
EU8, GD1, GD5, GE2, GE3, GE6,
GG1, GG2, GG3, MA8, MA9,
MB1, MB2, MB3, MB4, MB7,
MB8, MB9, MC1, MC3
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: AB
ABE / EG-Genehmigung: C932
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 77 Honda Prelude 185/65R14 A01) bis A10)K12)
195/60R14
195/65R14
750/750 4/100/56
Typ: BA4
ABE / EG-Genehmigung: E605
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Honda Prelude 185/65R14 A01) bis A10)K12)
195/60R14
870/800 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
AD D300
AC D301
CA4 D990
CA5 D991
CA5 D991/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Honda Accord, 185/60R14 A01) bis A10)K12)
Honda Accord Aerodeck G01)
185/65R14
195/60R14
195/65R14
4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
AF D302
AL D303
AG D304
AH D305
ED3 E965
ED2 E713
ED3 F311
ED4 E714
ED6 F180
ED7 E718
ED9 E715
EC8 E716
EC9 E717
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 96 Civic 175/65R14 A01) bis A10)K12)
185/60R14
720/700 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EE8 F468
EE9 F469
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Civic 175/65R14 M+S A01) bis A10)K12)
185/60R14
195/60R14
720/700 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG3 F876
EG4 F877
EG8 F875
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Civic 175/65R14 A01) bis A10)K12)
185/60R14
195/60R14
800/750 4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: EG5
ABE / EG-Genehmigung: F878
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda Civic 175/65R14 M+S A01) bis A10)K12)
185/60R14
195/60R14
800/730 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG6 F879
EG9 F884
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Civic 195/60R14 M+S A01) bis A10)K12)
810/750 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EH9 F883
EJ1 G623
EJ2 G624
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Civic 175/65R14 M+S A01) bis A10)K12)
185/60R14
820/750 4/100/56
Typ: AS
ABE / EG-Genehmigung: E166
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda CRX 185/60R14 A02) bis A10)
690/640 4/100/56
Typ: EG2
ABE / EG-Genehmigung: G069; e6*93/81*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Honda CRX 175/65R14 M+S A02) bis A10)
E05)
185/65R14 M+S
195/60R14
835/750 4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: EH6
ABE / EG-Genehmigung: G070; e6*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda CRX 175/65R14 M+S A02) bis A10)
185/60R14
835/750 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MA8 G916
MA8 e11*93/81*0018*..
MA9 G917
MA9 G917
MB1 G918
MB1 e11*93/81*0023*..
MB2 e11*96/27*0067*..
MB3 e11*96/27*0068*..
MB4 e11*96/27*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Civic 175/65R14 A02) bis A10)
E05) E03)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
205/55R14
845/840 4/100/56
Typ: MB7
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 77 Civic 185/60R14 A02) bis A10)
E05)
185/65R14
E05)
195/60R14
205/55R14
940/840 4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EJ9 e6*93/81*0006*..
EK3 e6*93/81*0007*..
EK1 e6*93/81*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 84 Civic 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
G20)
205/55R14
A01)K28)
850/810 4/100/56
Typ: EK4
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Civic 185/65R14 M+S A02) bis A10)
860/820 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EJ6 e6*93/81*0013*..
EJ8 e6*93/81*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Civic 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
G20)
205/55R14
A01)K28)
850/810 4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MB8 e11*96/79*0087*..
MB9 e11*96/79*0088*..
MC1 e11*96/79*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Civic Aerodeck 185/60R14 A02) bis A10)
195/55R14
195/60R14
205/55R14
855/865 4/100/56
Typ: MC3
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 77 Civic Aerodeck 185/65R14 A02) bis A10)
195/60R14
205/60R14
940/840 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Honda Civic 185/70R14 A02) bis A10)
195/65R14
860/820 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EP1 e11*98/14*0173*..
EP2 e11*98/14*0174*..
EP4 e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Honda Civic 185/70R14 A02) bis A10)
195/65R14
950/810 4/100/56
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD5 e6*98/14*0087*..
GD1 e6*98/14*0088*..
GE2 e6*2001/116*0101*..
GE3 e6*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 61 Honda Jazz 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
195/60R14
A01)K40)
800/730 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GE6 e6*2001/116*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66; 73 Honda Jazz 175/65R14 A01) bis A10)E09)
K03) K04)
185/60R14
K01)
800/730 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung aus-
gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
sen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten umzulegen.
K28) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen .
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
Radmitte um- und eng anzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_53R4554.doc