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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R7704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R7704.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,         M12x1,5
GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6




RA-000587-A0-104-10a~HO-4-100-56-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
EU5                               e11*98/14*0158*..
EU6                               e11*98/14*0159*..
EU7                               e11*98/14*0160*..
EU8                               e11*98/14*0161*..
EU9                               e11*98/14*0189*..
EP1                               e11*98/14*0173*..
EP2                               e11*98/14*0174*..
EP4                               e11*98/14*0188*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81         Honda Civic             205/45R17                          A02) bis A10)



                                                                              4/100//56


Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              205/45R17                              A02) bis A10)



e6*98/14*0080*03   830/800                                                    4/100/56,1



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
GD5                               e6*98/14*0087*..
GD1                               e6*98/14*0088*..
GE2                               e6*2001/116*0101*..
GE3                               e6*2001/116*0102*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61         Honda Jazz               195/40R17                         A01) bis A10)
                                                                              K41)
                                             205/40R17
                                             G01)

                   820/800(0)                                                 4/100/56,1




RA-000587-A0-104-10a~HO-4-100-56-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     3/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
GE6                            e6*2001/116*0126*..
GG1                            e6*2001/116*0125*..
GG2                            e6*2001/116*0127*..
GG3                            e6*2001/116*0128*..
GG5                            e6*2001/116*0131*..
GG6                            e6*2001/116*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73      Honda Jazz              195/40R17                         A01) bis A10)
                                        K12)                              K01)K04)

                                         205/40R17
                                         G22)K12)K54)

                                         215/40R17
                                         G22)K12)K25)K26)K54)
                820/800(0)                                                4/100/56,1


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.


RA-000587-A0-104-10a~HO-4-100-56-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     4/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G22) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-000587-A0-104-10a~HO-4-100-56-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     5/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
       Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
     - Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist, ab der Oberkante 150
       mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
       für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen. Der Kunststoffinnenkotflügel
       ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante Stoß-
       fänger komplett umzulegen,
     - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfer-
       nen,
     - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger, ist auszu-
       schneiden oder warm nach außen einzuformen.


Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-10a~HO-4-100-56-ET40_53R7704.doc
						
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