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							Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                       Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TRBL2BP38B561          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     04/11
TRBL2BP38T561          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     02/11
TRBL2BP38561           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     08/08
TRBL2SA38B561          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     04/11
TRBL2SA38T561          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     02/11
TRBL2SA38561           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1              56,1    Kunststoff      615    2016     08/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HONDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                               GG6; GP1; ZE2
                                               110 Nm für Typ : EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                               EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 185/55R15-81                  nicht Dieselmotor; 5DE     10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088             195/50R15-82                  11A; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..          195/55R15-84                  11A; 21B; 24J; 54A         721; 73C; 74A; 74P
MC3          e11*96/79*0091             205/50R15-85                  11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                        215/45R15-82                  11A; 22B; 24C; 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
EM1          e6*93/81*0060*..  118                  195/50R15-81      11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15         11A; 22B; 24J; 51G         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M         721; 73C; 74A; 74P
                                                    215/45R15-82      11A; 22B; 24J; 65A
EM2            e6*98/14*0080*..          88 - 92    195/60R15         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 76Q
EP1            e11*98/14*0173*..         66 - 81    195/60R15 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                                 721; 73C; 74A; 74P;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                                 76Q
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
MA8          e11*93/81*0018*.. 55 - 66        185/55R15-81                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
MA8            G916                 66        185/55R15-81                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
MA9            e11*93/81*0022*..    66        185/55R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
MA9            G917                 66        185/55R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
MB1            e11*93/81*0023*..    83 - 93   185/55R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
                                    93        195/55R15         11A; 21B; 24J; 24M; 51G
MB1            G918                 83 - 93   185/55R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M          721; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 24J; 24M; 65A
                                    93        195/55R15         11A; 21B; 24J; 24M; 51G
MB2            e11*96/27*0067*..    55 - 85   185/55R15-81      nicht Dieselmotor; 5DV  10B; 11B; 11G; 11H;
MB3            e11*96/27*0068*..              195/50R15-82      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
MB4            e11*96/27*0069*..              195/55R15-84      11A; 21B; 22B; 24J; 54A 721; 73C; 74A; 74P
MB7            e11*96/27*0071*..              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 24C; 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                 195/50R15 82                                  12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                            721; 73C; 74A; 74P
GE3          e6*2001/116*0102*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73     175/65R15 84      11A; 24J; 24M; 56G          Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..
GG1            e6*2001/116*0125*..,           185/55R15 82      11A; 21P; 24J; 24M          Frontantrieb;
               e6*2007/46*0010*..
GG2            e6*2001/116*0127*..,           185/60R15 84      11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0015*..
GG3            e6*2001/116*0128*..,           195/55R15 85      11A; 21P; 24C; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,           195/60R15 88      11A; 21P; 24C; 24M          721; 73C; 74A; 74P;
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,           205/50R15 86      11A; 21B; 22I; 24C; 24D 76Q
               e6*2007/46*0014*..
                                              205/55R15 88      11A; 21B; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           175/65R15 84      11A; 21N; 24J; 56G          Schrägheck 4-türig;
                                              185/60R15 84      11A; 21N; 24J; 248          Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21J; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88      11A; 21J; 22I; 24J; 248     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65            175/65R15 84      11A; 24J; 24M; 56G          Steilheck; 5-türig;
                                              185/55R15 82      11A; 21P; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                              185/60R15 84      11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 920kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 22 HONDA                                                  Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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