Gutachten 366-0227-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 19.06.2012
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREY2SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 615 2007 04/12
TREY2SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 615 2007 07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; ZE2
110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9 e11*96/79*0088 54A; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
MC1 e11*96/79*0089*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
5DA; 54A
205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 11A; 22B; 22G; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
G069 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EH6 e6*93/81*0016*.., 721; 725; 73C; 74A;
G070 74P
EG3 F876 55 - 92 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
EG4 F877 24M; 364; 54A; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG8 F875 721; 725; 73C; 74A;
EH9 F883 74P
EG5 F878 92 - 118 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
EG6 F879 24M; 364; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG9 F884 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2 G624 Reinf 364; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N8
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 19.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 205/40R17-84 11A; 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 205/40R17-84 11A; 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 11A; 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
EK1 e6*93/81*0008*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
EK3 e6*93/81*0007*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
G916 12A; 51A; 71C; 71K;
MA9 e11*93/81*0022*.., 721; 725; 73C; 74A;
G917 74P
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 54A; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 74P
5DA; 54A
205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 215/35R17 79 11A; 21P; 22B; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 362 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N8
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Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/45R17 81 11A; 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/40R17 80 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*.., 205/45R17 84 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*.., 215/35R17 79 11A; 21B; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*.., 215/40R17 83 11A; 21B; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*.., 74P
e6*2007/46*0014*..
Verkaufsbezeichnung: INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 195/45R17 81 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N8
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.