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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TREK2KA38D5         PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff    575     1975      03/11
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TREK2KA38T56        PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 06/10
1
TREK2KA38W5         PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 03/09
61
TREK2KA38561        PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 05/09
TREK2SA38D5         PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 03/11
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TREK2SA38T56        PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 06/10
1
TREK2SA38W5         PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 03/09
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TREK2SA38561        PCD100 ET38                Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff     575      1975 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; ZE2
                                             110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4;
                                             EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9;
                                             MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 185/55R15-81                nicht Dieselmotor; 5DE      10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088             195/50R15-82                                            12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..                                                                  721; 725; 73C; 74A;
MC3          e11*96/79*0091                                                                     74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*..  118               185/55R15-81       11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
EG2            G069                      118     185/55R15-81       11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
EH6          e6*93/81*0016*..  92             185/55R15-81      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82      11A; 22B; 24D; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84      11A; 22B; 22G; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
EH6            G070                 92        185/55R15-81      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82      11A; 22B; 24D; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84      11A; 22B; 22G; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
EJ1            G623                 92        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      HA8; 11A                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
EJ2            G624                 74        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      HA8; 11A                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
EJ6            e6*93/81*0013*..     77        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      74P
EK1            e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      74P
EK3            e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      74P
EK4            e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81      11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..               195/55R15         11A; 22B; 24J; 51G      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 22B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
EM2            e6*98/14*0080*..     88 - 92   195/60R15         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76Q
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   195/60R15 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                        74P; 76Q
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
MA8          e11*93/81*0018*.. 55 - 66        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
MA8            G916                 66        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
MA8            e11*93/81*0018*..,   55 - 85   185/55R15-81      nicht Dieselmotor; 5DV  10B; 11B; 11G; 11H;
               G916                           195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
MA9            e11*93/81*0022*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
               G917                                                                     74P
MB1            e11*93/81*0023*..,
               G918
MB2            e11*96/27*0067*..
MB3            e11*96/27*0068*..
MB4            e11*96/27*0069*..
MB7            e11*96/27*0071*..
MA9            e11*93/81*0022*..    66        185/55R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
MA9            G917                 66        185/55R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
MB1            e11*93/81*0023*..,   83 - 93   185/55R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               G918                           195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
                                    93        195/55R15         11A; 21B; 24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                 195/50R15 82                              12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                        74P
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73      175/65R15 84      11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
GG1          e6*2001/116*0125*..              185/55R15 82      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
GG2          e6*2001/116*0127*..              185/60R15 84      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
GG3          e6*2001/116*0128*..              195/55R15 85      11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88      11A; 21P; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 22I; 24C; 24D 74P; 76Q
                                              205/55R15 88      11A; 21P; 22I; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           175/65R15 84      11A; 21N                    Schrägheck 4-türig;
                                              185/60R15 84      11A; 21N; 24J; 248          Frontantrieb;
                                              195/55R15 85      11A; 21J; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88      11A; 21J; 22I; 24J; 248     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 HONDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 920kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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