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							Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                        Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                  Stand: 20.11.2012
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Fahrzeughersteller                            : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
EBP2SA38B561           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1               56,1    Kunststoff    615    2105      01/12
EBP2SA38O561           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1               56,1    Kunststoff    615    2105      10/11
EBP2SA38561            PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1               56,1    Kunststoff    615    2105      04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : HONDA
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                GG6; GP1; ZE2
                                                110 Nm für Typ : EE8; EE9; EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1;
                                                EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/45R16-83                   11A; 21B; 22B; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088             215/40R16-82                   11A; 22B; 24C; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..          225/40R16-85                   11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
MC3          e11*96/79*0091                                            66D

Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
EE8          F468             110                   205/45R16-83       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R16-82       11A; 22B; 24J; 24M         12A; 34Q; 51A; 71C;
                                                                                                  71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
EE9            F469                      110        205/45R16-83       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R16-82       11A; 22B; 24J; 24M         12A; 34Q; 51A; 71C;
                                                                                                  71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
EG2            G069                      118        205/45R16-83       11A; 21M; 22B; 24D; 24J    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 73C; 74A; 74P
EH6            G070                      92         205/45R16-83       11A; 21M; 22B; 24D; 24J    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 73C; 74A; 74P
EJ1            G623                      74 - 92    195/45R16 80       HA8; 11A; 21B; 24J; 364    10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2            G624                                 205/45R16-83       HA8; 11A; 21B; 24J; 364;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       54A                        721; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
EJ6          e6*93/81*0013*..  77             205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 66   205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EK1            e6*93/81*0008*..     84        205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EK3            e6*93/81*0007*..     84        205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EK4            e6*93/81*0009*..     118       205/45R16-83      11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..               215/40R16-82      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
EM2            e6*98/14*0080*..     88 - 92   195/50R16 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16         11A; 21B; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R16 86      11A; 24M                721; 73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   205/50R16         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..              215/45R16 86                              12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                        721; 73C; 74A; 74P
EU5            e11*98/14*0158*..
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..
MA8            e11*93/81*0018*..    55 - 66   205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D
MA8            G916                 66        205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D
MA9            e11*93/81*0022*..    66        205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D
MA9            G917                 66        205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D
MB1            e11*93/81*0023*..    83 - 93   205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
MB1          G918             83 - 93           205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R16-82    11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/40R16-85    11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                66D
MB2            e11*96/27*0067*..      55 - 85   205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
MB3            e11*96/27*0068*..                215/40R16-82    11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4            e11*96/27*0069*..                225/40R16-85    11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
MB7            e11*96/27*0071*..                                66D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61       195/45R16 80                            10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                   205/45R16 83    11A; 21B; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                        721; 73C; 74A; 74P
GE3          e6*2001/116*0102*..
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       185/55R16 83    11A; 21P; 24C; 24M; 56G Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..
GG1            e6*2001/116*0125*..,             195/50R16 84    11A; 21P; 22I; 24C; 24D Frontantrieb;
               e6*2007/46*0010*..
GG2            e6*2001/116*0127*..,             205/45R16 83    11A; 21P; 24C; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0015*..
GG3            e6*2001/116*0128*..,             205/50R16 87    11A; 21B; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,             215/45R16 86    11A; 21P; 22I; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,             225/45R16 89    11A; 21B; 22I; 24C; 24D
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             185/55R16 83    11A; 21J; 22I; 24J; 248;    Schrägheck 4-türig;
                                                                56G                         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65              185/55R16 83    11A; 21P; 24C; 24M; 56G Steilheck; 5-türig;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand,
     Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw.
     Lenkungsteilen vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 19 HONDA                                                  Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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