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							Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 20 HONDA                                                        Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                  Stand: 13.05.2013
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Fahrzeughersteller                            : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
EGH2SA35O561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff    560    1890      04/13
EGH2SA35561            PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff    560    1890      04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : HONDA
Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
                                                110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
                                                EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
                                                MB4; MB7
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*..  118                 185/65R14           11A; 24D; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R14           11A; 24D; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 75I
EG2            G069                      118       175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   195/60R14           11A; 24D; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 75I
EH6            e6*93/81*0016*..          92        175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/60R14-85        11A; 24D                 73C; 74A; 74P; 75I
EH6            G070                      92        175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/60R14-85        11A; 24D                 73C; 74A; 74P; 75I
EJ1            G623                      92        175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   185/60R14-82                                 73C; 74A; 74P; 75I
                                                   195/55R14-82        HA8; 11A
EJ2            G624                      74        175/65R14-82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   185/60R14-82                                 73C; 74A; 74P; 75I
                                                   195/55R14-82        HA8; 11A
EJ6            e6*93/81*0013*..          77        175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/60R14-85        11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I
EJ8            e6*93/81*0014*..          92        175/65R14           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   185/60R14           51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                   195/60R14-85        11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EJ9          e6*93/81*0006*..  55 - 66        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I
EK1            e6*93/81*0008*..     84        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I
EK3            e6*93/81*0007*..     84        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..              195/65R14 89                                12A; 51A; 71K; 721;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                          76J
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
MA8            e11*93/81*0018*..    55 - 66   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MA8            G916                 66        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MA9            e11*93/81*0022*..    66        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MA9            G917                 66        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MB1            e11*93/81*0023*..    83 - 93   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MB1            G918                 83 - 93   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
MB2            e11*96/27*0067*..    55 - 85   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
MB3            e11*96/27*0068*..              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
MB4            e11*96/27*0069*..              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 75I
MB7            e11*96/27*0071*..    63 - 77   185/65R14          51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                 185/60R14 82                                12A; 51A; 71K; 721;
GE2          e6*2001/116*0101*..              195/60R14 86                                73C; 74A; 74P; 75I;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          76J



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73      175/65R14 82       11A; 24J; 24M            nur
GG1          e6*2001/116*0125*..              185/60R14 82       11A; 24J; 24M            e6*2001/116*0126*00;
GG2          e6*2001/116*0127*..              185/65R14 86       11A; 24J; 24M            nur
GG3          e6*2001/116*0128*..              195/60R14 86       11A; 21P; 24J; 24M       e6*2001/116*0125*00;
                                                                                          nur
                                                                                          e6*2001/116*0127*00;
                                                                                          nur
                                                                                          e6*2001/116*0128*00;
                                                                                          Steilheck; 5-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA3          e6*98/14*0061*..  48             175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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