Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREH2KA35D561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 10/09
TREH2KA35O561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 03/13
TREH2KA35W561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 03/09
TREH2KA35561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 05/09
TREH2SA35D561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 10/09
TREH2SA35O561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 03/13
TREH2SA35W561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 03/09
TREH2SA35561 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 560 1890 05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
MB4; MB7
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/65R14 11A; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24D; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EG2 G069 118 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24D; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 e6*93/81*0016*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 G070 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ1 G623 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R14-82 HA8; 11A 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EJ2 G624 74 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R14-82 HA8; 11A 74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 195/65R14 89 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P; 76J
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
MA8 G916 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
MA9 e11*93/81*0022*.. 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
MA9 G917 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB1 G918 83 - 93 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 74P
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 185/60R14-82 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 195/60R14-85 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 63 - 77 185/65R14 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 185/60R14 82 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 195/60R14 86 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P; 76J
GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 175/65R14 82 11A; 24J; 24M nur
GG1 e6*2001/116*0125*.. 185/60R14 82 11A; 24J; 24M e6*2001/116*0126*00;
GG2 e6*2001/116*0127*.. 185/65R14 86 11A; 24J; 24M nur
GG3 e6*2001/116*0128*.. 195/60R14 86 11A; 21P; 24J; 24M e6*2001/116*0125*00;
nur
e6*2001/116*0127*00;
nur
e6*2001/116*0128*00;
Steilheck; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA3 e6*98/14*0061*.. 48 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.