Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 18 HONDA Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.09.2014
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSIP2BL38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2BR38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2HA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 615 2007 11/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; GP1; ZE2
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4;
EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9;
MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9 e11*96/79*0088*.. 215/40R16-82 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
MC1 e11*96/79*0089*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091*.. 24D; 66D 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 G069 118 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 G070 92 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ1 G623 74 - 92 195/45R16 80 HA8; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2 G624 364 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 HA8; 11A; 21B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
364; 54A 74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 18 HONDA Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 11A; 21B; 22B; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16 86 11A; 24M 74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 215/45R16 86 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
MA8 G916 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
MA9 e11*93/81*0022*.. 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
MA9 G917 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 18 HONDA Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
MB1 G918 83 - 93 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 24M 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D; 66D
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 24J 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 185/55R16 83 11A; 21P; 24C; 24M; Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 56G Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0010*.. 24D 12A; 51A; 7AT; 71C;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 205/45R16 83 11A; 21P; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C;
e6*2007/46*0015*.. 205/50R16 87 11A; 21B; 22I; 24C; 74A; 74P
GG3 e6*2001/116*0128*.., 24D
e6*2007/46*0016*.. 215/45R16 86 11A; 21P; 22I; 24C;
GG5 e6*2001/116*0131*.., 24D
e6*2007/46*0013*.. 225/45R16 89 11A; 21B; 22I; 24C;
GG6 e6*2001/116*0132*.., 24D
e6*2007/46*0014*..
Verkaufsbezeichnung: INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 185/55R16 83 11A; 21J; 22I; 24J; 248; Schrägheck 4-türig;
56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 185/55R16 83 11A; 21P; 24C; 24M; Steilheck; 5-türig;
56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 18 HONDA Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.09.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 18 HONDA Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.09.2014
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66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
7AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42753-SNA-A83 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.