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							Gutachten 366-0172-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 32 HONDA                                                       Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 07.09.2014
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Fahrzeughersteller                           : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung         (mm)                      last    umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                    (kg)    (mm)     datum
TREZ2SA45D561 PCD100 ET45                          Ø56.1/Ø60.1                56,1   Kunststoff      575     1990    11/09
TREZ2SA45O561 PCD100 ET45                          Ø56.1/Ø60.1                56,1   Kunststoff      575     1990    11/12
TREZ2SA45W561 PCD100 ET45                          Ø56.1/Ø60.1                56,1   Kunststoff      575     1990    11/11
TREZ2SA45Y561 PCD100 ET45                          Ø56.1/Ø60.1                56,1   Kunststoff      575     1990    06/09
TREZ2SA45561  PCD100 ET45                          Ø56.1/Ø60.1                56,1   Kunststoff      575     1990    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HONDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : EM2
                                               108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GP1; ZE2
                                               110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92              205/50R16         51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..         66 - 81    205/50R16         51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
EP2            e11*98/14*0174*..                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                                  725; 73C; 74A; 74P
EU5            e11*98/14*0158*..
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 32 HONDA                                                  Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73     185/55R16 83       11A; 24J                 Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..             195/50R16 84       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,           205/45R16 83       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                                                         12A; 51A; 7CT; 71C;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
               e6*2007/46*0015*..                                                         74A; 74P
GG3            e6*2001/116*0128*..,
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           175/60R16 82       51J; 56G                 Schrägheck 4-türig;
                                              185/55R16 83                                Frontantrieb;
                                              195/50R16 84       11A; 21N; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65            185/55R16 83       11A; 24J                 Steilheck; 5-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7CT; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 32 HONDA                                                  Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47674
ANLAGE: 32 HONDA                                                  Radtyp: TREZ
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-SNA-A83 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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