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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA                                                       Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 19.03.2015
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Fahrzeughersteller                           : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
TREY2SA38O561 PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø56.1                56,1   Kunststoff     615     2007    04/12
TREY2SA38561  PCD100 ET38                          Ø60.1 Ø56.1                56,1   Kunststoff     615     2007    07/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HONDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                               GG6; ZE2
                                               110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                               EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                               EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
                                               MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17                     11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088*..                                        24M; 54A; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80                  nicht Dieselmotor; 11A;   721; 725; 73C; 74A;
MC3          e11*96/79*0091*..                                        21B; 22B; 24J; 24M;       74P
                                                                      5DA; 54A
                                                    205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                    Reinf             24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17                     11A; 22B; 22G; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
               G069                                                   24J; 631                  12A; 51A; 71C; 71K;
EH6            e6*93/81*0016*..,                                                                721; 725; 73C; 74A;
               G070                                                                             74P
EG3            F876                      55 - 92    205/40R17         11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
EG4            F877                                                   24M; 364; 54A; 631        12A; 51A; 71C; 71K;
EG8            F875                                                                             721; 725; 73C; 74A;
EH9            F883                                                                             74P
EG5            F878                      92 - 118 205/40R17           11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
EG6            F879                                                   24M; 364; 631             12A; 51A; 71C; 71K;
EG9            F884                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EJ1          G623             74 - 92         205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2          G624                             Reinf              24M; 364; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EJ6            e6*93/81*0013*..     77        205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf              54A                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf              54A                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 84   205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
EK1            e6*93/81*0008*..               Reinf              54A                       12A; 51A; 71C; 71K;
EK3            e6*93/81*0007*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EK4            e6*93/81*0009*..     118       205/40R17          11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..                                  631                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EM2            e6*98/14*0080*..     88 - 92   205/40R17 80                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83       11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   205/40R17 80       5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..              205/40R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..              205/45R17 84                                 721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..              215/40R17 83                                 74P
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..
MA8            e11*93/81*0018*..,   55 - 93   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               G916                           Reinf              24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
MA9            e11*93/81*0022*..,                                                          721; 725; 73C; 74A;
               G917                                                                        74P
MB1            e11*93/81*0023*..,
               G918
MB2            e11*96/27*0067*..    55 - 85   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
MB3            e11*96/27*0068*..                                 24M; 54A; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
MB4            e11*96/27*0069*..              205/40R17-80       nicht Dieselmotor; 11A;   721; 725; 73C; 74A;
MB7            e11*96/27*0071*..                                 21B; 22B; 24J; 24M;       74P
                                                                 5DA; 54A
                                              205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                              Reinf              24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                    24J; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..              215/35R17 79       11A; 21P; 22B; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                 24J; 362                  74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73     195/45R17 81       11A; 21P; 24J; 24M       Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..             205/40R17 80       11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,                              24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..             205/45R17 84       11A; 21P; 22I; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                              24M                      721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..             215/35R17 79       11A; 21B; 22I; 24C;      74P; 4DT
GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
               e6*2007/46*0016*..             215/40R17 83       11A; 21B; 22I; 24C;
GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           195/45R17 81       11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 13 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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