Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-D0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1, M12x1,5
GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6, GK,
GP1
RA-000575-D0-104-09b~HO-4-100-56-ET38_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-D0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EP1 e11*98/14*0173*..
EP2 e11*98/14*0174*..
EP4 e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Honda Civic 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
4/100//56
Typ: EM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 92 Civic Coupe 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
e6*98/14*0080*00 830/800 4/100/56,1
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD5 e6*98/14*0087*..
GD1 e6*98/14*0088*..
GE2 e6*2001/116*0101*..
GE3 e6*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 61 Honda Jazz 195/45R16 A01) bis A10)
K40)
205/45R16
K41)
800/730 4/100//56
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-D0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6 e6*2001/116*0126*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K12)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK e6*2007/46*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 Honda Jazz 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)K57)
205/45R16
A01)K01)K57)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000575-D0-104-09b~HO-4-100-56-ET38_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-D0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
RA-000575-D0-104-09b~HO-4-100-56-ET38_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48054
Nr. : RA-000575-D0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
der Radmitte um- und eng anzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
versetzen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
der Radmitte um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.08.2016
RA-000575-D0-104-09b~HO-4-100-56-ET38_53R6704.docx