Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2016 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EG2, EG3, EG4, EG5, EG6, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, M12x1,5
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,
GD5, GE2, GE3, MA8, MA9,
MB1, GG1, GG2, GG3, GE6,
GG5, GG6, GP1
GK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 120 Nm
M12x1,5
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: EG2
ABE / EG-Genehmigung: G069; e6*93/81*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Honda CRX 185/55R15 M+S A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
835/750 4/100/56
Typ: EH6
ABE / EG-Genehmigung: G070 ; e6*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda CRX 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
810/610 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG3 F876
EG4 F877
EG5 F878
EG8 F875
EH9 F883
EJ1 G623
EJ2 G624
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Civic 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
820/750 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG6 F879
EG9 F884
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Civic 195/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
830/750 4/100/56
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MA8 G916
MA8 e11*93/81*0018*..
MA9 G917
MA9 e11*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
G12)
4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MB1 G918
MB1 e11*93/81*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 93 Honda Civic 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
G12)
4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU5 e11*98/14*0158*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EP1 e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
955/825 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU9 e11*98/14*0189*..
EP4 e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Honda Civic 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
955/825 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU6 e11*98/14*0159*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EP2 e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Honda Civic 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
955/825 4/100/56
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: EM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 92 Civic Coupe 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
e6*98/14*0080*03 830/800 4/100/56,1
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD5 e6*98/14*0087*..
GE2 e6*2001/116*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 Honda Jazz 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)K40)
195/55R15
A01)G01)K40)
205/50R15
A01)K41)
800/730 4/100/56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD1 e6*98/14*0088*..
GE3 e6*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Honda Jazz 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)K40)
195/55R15
A01)G01)K40)
205/50R15
A01)K41)
800/730 4/100/56
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6 e6*2001/116*0126*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/60R15 A02) bis A10)
A01)G3S)K03) EF0)
175/65R15
A01)G3S)K03)K54)
185/55R15
A01)K01)K04)
185/60R15
A01)G3S)K01)K04)K12)K54)
195/55R15
A01)G3S)K01)K04)K12)
205/50R15
A01)K01)K04)K12)
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK e6*2007/46*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 Honda Jazz 185/55R15 A02) bis A10)
A01)K01) EF0)
185/60R15
A01)K01)
195/55R15
A01)K01)
205/50R15
A01)K01)
205/55R15
A01)K01)K15)K23)K57)
215/50R15
A01)K01)K04)K15)K23)K57)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder
diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
der Radmitte um- und eng anzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
versetzen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
der Radmitte um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
Stoßfänger komplett umzulegen,
- die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
entfernen,
- die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
- die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.08.2016
RA-000806-C0-104-03a~HO-4-100-56-ET38_56R5604.docx