Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R665
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6654.23
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1995 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
GE6, GG1, GG2, GG3, GG5,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40333 110 Nm
GG6, GP1, GK                     M12x1,5




RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GG1                             e6*2001/116*0125*..
GE6                             e6*2001/116*0126*..
GG2                             e6*2001/116*0127*..
GG3                             e6*2001/116*0128*..
GG5                             e6*2001/116*0131*..
GG6                             e6*2001/116*0132*..
GG1                             e6*2007/46*0010*..
GE6                             e6*2007/46*0011*..
GP1                             e6*2007/46*0012*..
GG5                             e6*2007/46*0013*..
GG6                             e6*2007/46*0014*..
GG2                             e6*2007/46*0015*..
GG3                             e6*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73       Honda Jazz, Jazz Hybrid 185/50R16                          A02) bis A10)
                                         A01)G3S)K03)

                                          185/55R16
                                          A01)G3S)K03)K54)

                                          195/50R16
                                          A01)G3S)K01)K04)K12)K54)

                                          205/45R16
                                          A01)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GK                             e6*2007/46*0162*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 96       Honda Jazz              185/50R16                          A02) bis A10)

                                          185/55R16
                                          A01) G3T)K57)

                                          195/50R16
                                          A01) K01)K57)

                                          205/45R16




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    4/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G3S)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
           185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

G3T)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16
           ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K54)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
            Stoßfänger komplett umzulegen,
       -    die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
            entfernen,
       -    die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
            klemmen,
       -    die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
            auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.




RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.11.2017




RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen