Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6654.23
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GE6, GG1, GG2, GG3, GG5, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
GG6, GP1, GK M12x1,5
RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GG1 e6*2001/116*0125*..
GE6 e6*2001/116*0126*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 185/50R16 A02) bis A10)
A01)G3S)K03)
185/55R16
A01)G3S)K03)K54)
195/50R16
A01)G3S)K01)K04)K12)K54)
205/45R16
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK e6*2007/46*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 96 Honda Jazz 185/50R16 A02) bis A10)
185/55R16
A01) G3T)K57)
195/50R16
A01) K01)K57)
205/45R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
Stoßfänger komplett umzulegen,
- die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
entfernen,
- die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
- die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.
RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.11.2017
RA-000477-J0-104-20a~HO-4-100-56-ET45_42R665.docx