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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.08.2019
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                Fahrzeughersteller                          : HONDA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TREY2SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff     615     2007    04/12
TREY2SA38P561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff     615     2007    04/17
TREY2SA38561            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff     615     2007    07/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                             GG6; GK; ZE2
                                             110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                             EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                             EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
                                             MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17                   11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088*..                                      24M; 54A; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80                nicht Dieselmotor; 11A;   721; 725; 73C; 74A;
MC3          e11*96/79*0091*..                                      21B; 22B; 24J; 24M;       74P
                                                                    5DA; 54A
                                                 205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                 Reinf              24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17                   11A; 22B; 22G; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
               G069                                                 24J; 631                  12A; 51A; 71C; 71K;
EH6            e6*93/81*0016*..,                                                              721; 725; 73C; 74A;
               G070                                                                           74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG3          F876             55 - 92 205/40R17                  11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
EG4          F877                                                24M; 364; 54A; 631       12A; 51A; 71C; 71K;
EG8          F875                                                                         721; 725; 73C; 74A;
EH9          F883                                                                         74P
EG5          F878             92 - 118 205/40R17                 11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
EG6          F879                                                24M; 364; 631            12A; 51A; 71C; 71K;
EG9          F884                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ1            G623                 74 - 92   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2            G624                           Reinf              24M; 364; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ6            e6*93/81*0013*..     77        205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 84   205/40R17-84       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
EK1            e6*93/81*0008*..               Reinf              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
EK3            e6*93/81*0007*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EK4            e6*93/81*0009*..     118       205/40R17          11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..                                  631                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EM2            e6*98/14*0080*..     88 - 92   205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R17 84                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83       11A; 24J                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   205/40R17 80       5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..              205/40R17 84                                12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..              205/45R17 84                                721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..              215/40R17 83                                74P
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..
MA8            e11*93/81*0018*..,   55 - 93   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G916                           Reinf              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
MA9            e11*93/81*0022*..,                                                         721; 725; 73C; 74A;
               G917                                                                       74P
MB1            e11*93/81*0023*..,
               G918




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MB2          e11*96/27*0067*.. 55 - 85          205/40R17        11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
MB3          e11*96/27*0068*..                                   24M; 54A; 637             12A; 51A; 71C; 71K;
MB4          e11*96/27*0069*..                  205/40R17-80     nicht Dieselmotor; 11A;   721; 725; 73C; 74A;
MB7          e11*96/27*0071*..                                   21B; 22B; 24J; 24M;       74P
                                                                 5DA; 54A
                                                205/40R17-84     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                Reinf            24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61       205/40R17 80     11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                    24J; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                215/35R17 79     11A; 21P; 22B; 22L;       721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                 24J; 362                  74P
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       195/45R17 81     11A; 21P; 24J; 24M        Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..               205/40R17 80     11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,                              24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..               205/45R17 84     11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..               215/35R17 79     11A; 21B; 22I; 24C;       74P; 4DT
GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
               e6*2007/46*0016*..               215/40R17 83     11A; 21B; 22I; 24C;
GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             195/45R17 81     11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e6*2007/46*0162*..       75 - 96   195/40R17 81     11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                195/45R17 81     11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/40R17 80     11A; 24J; 26B; 26J; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E
                                                205/45R17 84     11A; 24J; 26B; 26J; 27I
                                                215/40R17 83     11A; 24C; 248; 26B;
                                                                 26J; 27H; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 14 HONDA                                                  Radtyp: TREY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.08.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    GK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
       Handelsbez.:    JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 150             y = 250                    VA
             26B                      x = 200             y = 300                    VA
             27I                      x = 200             y = 300                    HA
             27B                      x = 250             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             26J                   x = 200       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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