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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX07
                             Typ                             OX07 6015
                             Radgröße                        6,0JX15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             H1           OX07 6015 H1 / ohne Ring              4/100/56,1             50       500     1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50087
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX07 6015 (s.o.)
                             Radgröße                        6,0JX15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.452F

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Insight            65            175/65R15   A31 R37                               A19 A99 Flh
                             ZE2                      65            185/60R15   A90                                   S01
                             e6*2001/116*0130*..
                             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A31                                   A01 A19 A99
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A90                                   S01
                             e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A12
                             0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A12
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A31                                   A01 A19 A99
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A90                                   S01
                             e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A12
                             0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A12
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A31                                   A19 A99 Flh
                             GK                       75            195/55R15   A90                                   KOV S01
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A90
                             - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A12
                             Honda Jazz (IV)          72            185/60R15   A11                                   A19 A58 A99
                             GR                       72            195/55R15   A12                                   Flh KOV S01
                             e6*2007/46*0415*..       72            195/60R15   A12
                             - Hybrid
                             Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A31                                   A01 A19 A99
                             GP1                      65            185/60R15   A90                                   S01
                             e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A12
                                                      65            195/60R15   A12



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 4

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55000615 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 4
                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 50087, Erweiterung 07




                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. August 2020




                             Laux                                                                   00349574.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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