Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                         Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 6

                Fahrzeughersteller                  HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                          och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                       Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
TREH2KA35D561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2KA35O561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2KA35W561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2KA35561            PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    05/09
TREH2SA35D561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2SA35O561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2SA35W561           PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2SA35561            PCD100 ET35               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        560      1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : HONDA
Befestigungsteile                              : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                        : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
                                                 110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
                                                 EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
                                                 MB4; MB7
 Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 EG2          e6*93/81*0017*..  118                 185/65R14           11A; 24D; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14           11A; 24D; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
 EG2           G069                      118        175/65R14           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14           11A; 24D; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                 Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EH6          e6*93/81*0016*..  92            175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EH6           G070                 92        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EJ1           G623                 92        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             185/60R14-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EJ2           G624                 74        175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             185/60R14-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EJ6           e6*93/81*0013*..     77        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EJ8           e6*93/81*0014*..     92        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 66   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EK1           e6*93/81*0008*..     84        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EK3           e6*93/81*0007*..     84        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EP1           e11*98/14*0173*..    66 - 81   185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
EP2           e11*98/14*0174*..              195/65R14 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
EP4           e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
EU5           e11*98/14*0158*..                                                          74P; 76J
EU6           e11*98/14*0159*..
EU7           e11*98/14*0160*..
EU8           e11*98/14*0161*..
MA8           e11*93/81*0018*..    55 - 66   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                 Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MA8          G916              66            175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P
MA9           e11*93/81*0022*..    66        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P
MA9           G917                 66        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P
MB1           e11*93/81*0023*..    83 - 93   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P
MB1           G918                 83 - 93   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                                74P
MB2           e11*96/27*0067*..    55 - 85   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
MB3           e11*96/27*0068*..              185/60R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
MB4           e11*96/27*0069*..              195/60R14-85      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
MB7           e11*96/27*0071*..    63 - 77   185/65R14         51G                       74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..      57 - 61   175/65R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                185/60R14 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..             195/60R14 86                                721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                         74P; 76J
GE6          e6*2001/116*0126*..   66 - 73   175/65R14   82    11A;   24J; 24M           nur
GG1          e6*2001/116*0125*..             185/60R14   82    11A;   24J; 24M           e6*2001/116*0126*00;
GG2          e6*2001/116*0127*..             185/65R14   86    11A;   24J; 24M           nur
GG3          e6*2001/116*0128*..             195/60R14   86    11A;   21P; 24J; 24M      e6*2001/116*0125*00;
                                                                                         nur
                                                                                         e6*2001/116*0127*00;
                                                                                         nur
                                                                                         e6*2001/116*0128*00;
                                                                                         Steilheck; 5-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J; 4DT




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA3          e6*98/14*0061*..  48             175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 31 HONDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6
76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.