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							Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    693      2208     11/05
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    720      2115     11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                           FN4; RE5; RE6
                                           110 Nm für Typ : BB6; BB8; CL3; CL4
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/45R17 93                                       12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/45R17 93                                       12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              73C; 74A; 74P
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91           51J                         Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           215/55R17 94           51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/45R17 94                                       73C; 74A; 74P; 76S
                                           245/45R17 95

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                                          10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                 11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                     235/40R17 90                 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P
                                                                  66A
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91       51J                      Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             215/55R17 94       51J                      Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..   110 - 148 225/50R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94                                12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/45R17 95                                73C; 74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91               11A; 24M; 51J               12A; 51A; 71K; 723;
                                       225/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                       235/45R17 94               11A; 21B; 22I; 24M          76S
FN2          e11*2001/116*0306* 148    205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 91               11A; 24M; 51J               12A; 51A; 71K; 723;
                                       225/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M          729; 73C; 74A; 74P;
                                       235/45R17 94               11A; 21B; 22I; 24M          76S
FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   225/45R17                  11A; 21P; 22I; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91           51J                         12A; 51A; 71K; 723;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                           235/45R17 93                                       76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 110 225/65R17 102                                     Allradantrieb;
RE6          e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/60R17 102                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110      205/50R17 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..               215/45R17 87       5ET                         12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..               215/45R17 91                                   73C; 74A; 74P
                                               225/45R17 90
                                               235/45R17 93

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17                11A; 22B; 24J; 24M; 635 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..            215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 4 von 4
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
635) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 BRIDGESTONE                           S-02
                 CONTINENTAL                           CZ 91
                 DUNLOP                                D40, SP SPORT 8000
                 PIRELLI                               P700-Z
                 UNIROYAL                              RTT-1
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
     des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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