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							Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
C8 808 4510         C8 808 CMS388/8          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    690      2217     10/05
C8 808 4510         C8 808 CMS388/8          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    720      2114     10/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                           RD8; RD9; RE5; RE6
                                           110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D; 366 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W          11A; 22M; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91           11A; 22L; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W          11A; 22B; 22L; 24D; 57F;    73C; 74A; 74P
                                                                  68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W          11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91           11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W          11A; 22B; 24D; 57F; 68T     73C; 74A; 74P
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91                                       Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91           11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94           11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/40R18 93           11A; 24J                    73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91                                       Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/40R18 91           11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18 93           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W              11A; 21P; 22I; 24M; 5EG;    10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                 51J                         12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18 89               11A; 21P; 22I; 24M; 51J     729; 73C; 74A; 74P
                                       225/40R18 88               11A; 21B; 22I; 24M
                                       235/40R18 91               11A; 21B; 22B; 24D; 24J
FN2          e11*2001/116*0306* 148    215/40R18 85W              11A; 21P; 22I; 24M; 51J     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/40R18 88               11A; 21B; 22I; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                       235/40R18 91               11A; 21B; 22B; 24D; 24J     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W          5EG; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89           51J                         12A; 51A; 71K; 723;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                       729; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91           11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110             225/45R18 95       11A; 22B; 24J; 24M          nur bis
                                               235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M          e11*98/14*0190*01;
                                               245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R18 96       11A; 22B; 24C; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       235/45R18 94       11A; 22I                    ab
                                               245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 24M          e11*98/14*0190*02;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94       11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 110 225/60R18 100                                   Allradantrieb;
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97 11A; 24J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R18 100 11A; 24J                         12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/45R18 99 11A; 24J                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110      215/40R18 85       5EG                         10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..               215/40R18 89                                   12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..               225/40R18 88       5FE                         73C; 74A; 74P
                                               225/40R18 92



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




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Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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ANLAGE: 13                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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