Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 12 Ø67,1-Ø64,1 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, CH1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 46 110 Nm CL3, CL4, CL7, CL9, CM1, M12x1,5 CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, GH1, GH2, GH3, GH4, RD1, RD3, RD8, RD9, RE5, RE6, RE7 Typ: BB6 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10) K42)K43) e6*95/54*0138*03 980/825 5/114,3/64,0 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: BB8 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10) K42)K43) e6*95/54*0138*02 980/825 5/114,3/64,0 Typ: CH1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Honda Accord Type R 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0106*05E 960/870 5/114,3/64,0 Typ: CL3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0165*01E 1010/940 5/114,3/64,0 Typ: CL4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord Hatchback 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0166*01E 1110/940 5/114,3/64,0 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 K34) e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 K34) e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (2-türig Frontantrieb) K03) 235/40R18 e6*98/14*0062*04 815/725 5/114,3/64 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (2-türig Allrad) K03) 235/40R18 e6*98/14*0063*04 830/760 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (4-türig Fronantrieb) K03) 235/40R18 e6*98/14*0067*05 840/780 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (4-türig Allrad) K03) 235/40R18 e6*98/14*0068*05 850/820 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 Typ: RD9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 e11*2001/116*0234*01E 960/1020 5/114,3/64 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0091*03 1040/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0092*03 1050/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0093*03 1050/1020 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0094*02 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0096*02 1080/920 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0097*02 1090/1030(0) 5/114,3/64 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K46) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K46) e6*2001/116*00100*01 1005/980 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/40R18 K46) e6*2001/116*00104*04 1150/990 5/114,3/64 Typ: CU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10) A93) 225/45R18 A01)K01) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) e6*2001/116*00113*01 1045/920 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 7 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: CU3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10) A93) 225/45R18 A01)K01) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 132 Honda Accord 225/45R18 A01) bis A10) E43) K01) 235/40R18 K04) 245/40R18 K04) e6*2001/116*00114*03 1145/935 5/114,3/64 Typ: CW1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord Tourer 215/45R18 A02) bis A10) A93) 225/45R18 A01)K01) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) e6*2001/116*00120*02 1045/1000 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 8 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: CW3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda Accord Tourer 215/45R18 A02) bis A10) A93) 225/45R18 A01)K01) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 132 Honda Accord Tourer 225/45R18 A01) bis A10) E43) K01) 235/40R18 K04) 245/40R18 K04) e6*2001/116*00122*02 1200/1010 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K48) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00255*04 920/820 5/114,3/64 Typ: FK2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K48) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00256*04 1000/840 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 9 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: FK3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K48) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00257*04 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00297*03 940/830 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00306*01 980/740 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*0298*02 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*0334*00 920/820 5/114,3/64 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 10 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: RE5 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 225/60R18 A02) bis A10) A93) 235/55R18 A93) 245/50R18 A01)K03) 245/55R18 A01)K03)K14) e11*2001/116*0301*01 1050/1040(0) 5/114,3/64 Typ: RE6 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/60R18 A02) bis A10) A93) 235/55R18 A93) 245/50R18 A01)K03) 245/55R18 A01)K03)K14) e11*2001/116*0302*01 1140/1040(0) 5/114,3/64 Typ: RE7 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 122 Honda CR-V 225/60R18 A02) bis A10) A93) 235/55R18 A93) 245/50R18 A01)K03) 245/55R18 A01)K03)K14) e11*2001/116*0322*01 1050/1040 5/114,3/64 Auflagen und Hinweise RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 11 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 12 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben. - die ins Radhaus hineinragnden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten oder abzubauen. RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 14 Seite : 13 / 13 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. K43) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu biegen. K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm oberhalb des Schwellers, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc RA-000492-A0-233-14~HO-5-114_3-64-67_2-40-C18_808_40_10.doc