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							Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
AVAP0BP40641 PCD114 ET40                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff    653      2025     12/10
AVAP0HA40641 PCD114 ET40                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff    653      2025     12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                           RD8; RD9
                                           110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
                                           EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
                                           RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                 11A; 22L; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/50R16-92                 11A; 22L; 24C; 24D          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93           11A; 22L                 12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92           11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  57T                      74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93           11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M; 57T 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 115 205/60R16 92       51J                     Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..             215/55R16 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16 95                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/55R16 95       11A; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                               235/50R16 95       11A; 24J; 24M           74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R16 91               11A; 21P                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84        195/50R16 84                                   2-türig;
                                               195/55R16 87                                   Frontantrieb;
                                               205/50R16 87       11A; 21P; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R16 89       11A; 21P; 245               721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87                 11A; 21B; 22B; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/45R16 86                 11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                     225/45R16 89                 11A; 21B; 22B; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 205/60R16 92       51J                         Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R16 93       11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                               215/60R16 95       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/50R16 95       11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 118      205/50R16          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                 205/55R16          51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                 215/45R16 86                                   721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                                74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91               11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93               11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/50R16 92               11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    721; 725; 729; 73C;
                                                                  57T                         74A; 74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148        205/55R16 91       11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    721; 725; 729; 73C;
                                                                  57T                         74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   205/55R16                  11A; 21P; 22I; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92           11A; 22I; 24M; 57T          721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/55R16-94              11A; 22B; 22F; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..           225/60R16-98              11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  367                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       205/60R16 92       11A; 24J; 24M               nur bis
                                               205/65R16 95       11A; 24J; 24M               e11*98/14*0190*01;
                                               215/60R16 95       11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       215/65R16 98 11A; 22I                          ab
                                               225/60R16 98 11A; 22I; 24J                     e11*98/14*0190*02;
                                               235/60R16 100 11A; 22B; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103        215/65R16 98 11A; 22I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98 11A; 22I; 24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/60R16 100 11A; 22B; 24J                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110      205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..               215/50R16 90                                   12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..               215/55R16 93                                   721; 725; 73C; 74A;
                                               225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M          74P
                                               235/50R16 95       11A; 21P; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91         205/60R16-91       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                 721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                                 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    215/40R16-82                11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/40R16-85                11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  66D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16                11A; 21J; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R16-89             11A; 21J; 22B; 24C; 24D;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  685                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91                 5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91                 5GG                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                     215/55R16-93                                             721; 725; 73C; 74A;
                                     225/50R16-92                 11A; 22B; 22F; 24M;         74P
                                                                  5GM; 57F; 57T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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                                                                                                        Seite: 6 von 7
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:              Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16
                  Hinterachse:                            225/50R16Ist eine der beiden Reifengrößen im
     Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße
     zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.Alle an ein und derselben
     Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:              Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16
                  Hinterachse:                            225/45R16Ist eine der beiden Reifengrößen im
     Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße
     zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An
     Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben
     Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 82 HONDA                                                    Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 7
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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