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							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TRE70KA38D64 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff    725      2180     10/10
1
TRE70SA38D64 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff      725     2180 10/10
1
TRE70SA38M6 PCD114 ET38                      Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff      715     2208 03/09
41
TRE70SA38M6 PCD114 ET38                      Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff      725     2180 01/10
41
TRE70SA38641 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff      715     2208 03/09
TRE70SA38641 PCD114 ET38                     Ø71.6 Ø64.1                  64,1    Kunststoff      725     2180 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; RD8;
                                           RD9; RE5; RE6; RE7
                                           110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                           EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91           11A; 24J; 51J                Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94           11A; 24J; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94           11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R17 94           11A; 24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                           235/50R17 96           11A; 21P; 21S; 22I; 24C;     74P; 76S
                                                                  24M
                                                 245/45R17 95     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen           Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89               11A; 21B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87               11A; 21P                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17 91               11A; 21B                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; SC4




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84        195/45R17 81       51J                         2-türig;
                                               205/45R17 84       11A; 21P                    Frontantrieb;
                                               215/40R17 83       11A; 21P; 22I; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87       11A; 21P; 22I; 245          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/40R17 86       11A; 21B; 22I; 24J          721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91           11A; 24J; 24M; 51J          Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94           11A; 24J; 24M; 51J          Frontantrieb;
                                           225/50R17 94           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/50R17 96           11A; 21P; 21S; 22I; 24C;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                         74P; 76S
                                               245/45R17 95       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 81       205/40R17 80       5DA                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                 205/40R17 84                                   12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..   66 - 118      205/45R17 84                                   721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                 215/40R17 83       11A; 22I                    74P
EU6          e11*98/14*0159*..                 215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.
EP3          e11*98/14*0175*..   147           205/45R17 84       11A; 21B; 22B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R17          11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  51G                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94              11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     367                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        245/45R17-95              11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  367                         74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M          ab
                                               235/55R17 99       11A; 22B; 22H; 24C; 24M     e11*98/14*0190*02;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       225/50R17 94       11A; 22B; 24C; 24D          nur bis
                                               225/55R17 97       11A; 22B; 24C; 24D          e11*98/14*0190*01;
                                               235/50R17 96       11A; 22B; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17 95       11A; 22B; 24C; 24D          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
RD9          e11*2001/116*0234*.. 103          225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99       11A; 22B; 22H; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102       11A; 24J                Allradantrieb;
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102       11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/55R17 102      11A; 22I; 24C; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                               255/50R17 101      11A; 22I; 24C; 24M      74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110      205/50R17 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..               215/45R17 87       5ET                         12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..               215/45R17 91                                   721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 90       11A; 24J; 24M               74P
                                               235/45R17 93       11A; 21P; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91         215/50R17-91       11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                  225/45R17 91       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                 721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                                 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80                11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17-83                11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  367                         721; 725; 73C; 74A;
                                               225/35R17-82       11A; 21B; 22B; 24C; 24D     74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   235/45R17-93                 11A; 22B; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 57 HONDA                                                    Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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