Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 29 HONDA Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHAS0KP3564 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 635 2208 08/07
1
OHAS0WP3564 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 635 2208 08/07
1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; RD8;
RD9; RE5; RE6; RE7
110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24C; 24M; 51J; 56G Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 11A; 21P; 21S; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 11A; 21P; 21S; 22I; 24C; 721; 73C; 74A; 74P;
24M 76S
235/45R17 94 11A; 24C; 24M
235/50R17 96 11A; 21B; 21T; 22I; 24C;
24D
245/45R17 95 11A; 21P; 21S; 22I; 24C;
24M
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
65H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 21B; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24J; 24M SC4
235/40R17 90 11A; 21B; 22I; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 205/45R17 84 11A; 21P; 22I; 24J; 65L 2-türig;
215/40R17 83 11A; 21B; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R17 86 11A; 21B; 21N; 22B; 241; 12A; 51A; 71C; 71K;
246; 248 721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24C; 24D; 51J; 56G Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 11A; 21P; 21S; 24C; 24D; Frontantrieb;
51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 21P; 21S; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 24C; 24D 76S
235/50R17 96 11A; 21B; 21T; 22I; 24C;
24D
245/45R17 95 11A; 21P; 21S; 22I; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 51G 721; 73C; 74A; 74P
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*.
EP3 e11*98/14*0175*.. 147 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
65L 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/50R17-94 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R17-96 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 721; 73C; 74A; 74P
24D; 367; 54A
245/45R17-95 11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
367
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/55R17 97 11A; 22B; 22H; 24C; 24M ab
235/55R17 99 11A; 22B; 22F; 24C; 24D e11*98/14*0190*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/50R17 94 11A; 22B; 24C; 24D nur bis
225/55R17 97 11A; 22B; 24C; 24D e11*98/14*0190*01;
245/45R17 95 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 225/55R17 97 11A; 22B; 22H; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
255/50R17 101 11A; 22I; 24C; 24D 76S
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 65H 12A; 51A; 71C; 71K;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 721; 73C; 74A; 74P
215/45R17 91 11A; 24J; 24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 22I; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 215/50R17-91 11A; 24C; 24D; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 225/45R17 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
GH3 e6*98/14*0067*.. 721; 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 205/40R17-80 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 235/45R17-93 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 245/45R17-95 11A; 22B; 24C; 24D; 366 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.