Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 31 Seite : 1/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CW3 M12x1,5 Typ: CU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00113*03 1045/920 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-31~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 31 Seite : 2/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CU2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00114*04 1095/950 5/114,3/64 Typ: CU3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord 225/45R18 A02) bis A10) E43) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00114*05 1145/935 5/114,3/64 Typ: CW1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord Tourer 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00120*04 1045/1000 5/114,3/64 Typ: CW2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord Tourer 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00121*03 1095/1030 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-31~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 31 Seite : 3/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CW3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord 225/45R18 A02) bis A10) E43) 235/40R18 245/40R18 A01)K03) e6*2001/116*00122*04 1200/1010 5/114,3/64 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000468-D0-015-31~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 31 Seite : 4/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-31~HO-5-114_3-64-ET50.docx