Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EG2, EG3, EG4, EG5, EG6, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, M12x1,5
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,
GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6, MA8,
MA9, MB1, MB2, MB3, MB4,
MB7
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG2 G069
EG2 e6*93/81*0017*..
EH6 G070
EH6 e6*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 118 Honda CRX 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG3 F876
EG4 F877
EG5 F878
EG8 F875
EH9 F883
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG6 F879
EG9 F884
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Honda Civic 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EJ1 G623
EJ2 G624
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
4/100//56
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MA8 G916
MA8 e11*93/81*0018*..
MA9 G917
MA9 e11*93/81*0022*..
MB1 G918
MB1 e11*93/81*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
195/55R15
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MB2 e11*96/27*0067*..
MB3 e11*96/27*0068*..
MB4 e11*96/27*0069*..
MB7 e11*96/27*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
195/55R15
G21)
205/50R15
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EP1 e11*98/14*0173*..
EP2 e11*98/14*0174*..
EP4 e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Honda Civic 195/60R15 A02) bis A10)
4/100//56
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: EM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 92 Civic Coupe 195/60R15 A02) bis A10)
e6*98/14*0080*03 830/800 4/100/56,1
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD5 e6*98/14*0087*..
GD1 e6*98/14*0088*..
GE2 e6*2001/116*0101*..
GE3 e6*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 61 Honda Jazz 185/55R15 A01) bis A10)
K40)
195/50R15
K40)
195/55R15
G01)K41)
205/50R15
K41)
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GE6 e6*2001/116*0126*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Honda Jazz 175/60R15 A01) bis A10)
G22)K03)M00) K04)
175/65R15
G22)K03)K54)M00)
185/55R15
K01)
185/60R15
G22)K01)K12)K54)
195/55R15
G22)K01)K12)
e6*2001/116*0127*02 820/780(0) 4/100/56,1
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Honda Jazz 175/60R15 A01) bis A10)
K03)M00) K04)
175/65R15
K03)K54)M00)
185/55R15
K01)
185/60R15
K01)K12)K54)
195/55R15
K01)K12)
4/100/56,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. : RA-000344-N0-015
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Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G22) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
Radmitte um- und eng anzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
Radmitte um- und eng anzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
- Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist, ab der Oberkante 150
mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen. Der Kunststoffinnenkotflügel
ist in diesem Bereich auszuschneiden.
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
Stoßfänger komplett umzulegen,
- die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
entfernen,
- die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
- die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger, ist
auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2011
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