Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, M12x1,5 CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, RE5, RE6, RE7, ZF1 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0092*03E 1050/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0097*02E 1090/1030(0) 5/114,3/64 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K46) K03) 225/35R18 K04) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K46) K03) 225/35R18 K04) e6*2001/116*00100*01 1005/980 5/114,3/64 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K46) e6*2001/116*00104*04 1150/990 5/114,3/64 Typ: CU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord 225/45R18 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00113*04 1045/920 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CU2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord 225/45R18 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00114*05 1095/950 5/114,3/64 Typ: CU3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord 225/45R18 A01) bis A10) E43) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00114*06 1200/935 5/114,3/64 Typ: CW1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord Tourer 225/45R18 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00120*05 1045/1000 5/114,3/64 Typ: CW2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord Tourer 225/45R18 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00121*04 1095/1030 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CW3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord 225/45R18 A01) bis A10) E43) K01)K04) 235/40R18 245/40R18 e6*2001/116*00122*05 1200/1010 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) bis EG-Genehmigungs-Nr.: K01)K04)K48) e11*2001/116*0255*06) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*00255*07 920/820 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic LPG 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K48) 225/40R18 245/35R18 e13*2007/46*1119*00 920/820 5/114,3/64 Typ: FK2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) bis EG-Genehmigungs-Nr.: K01)K04)K48) e11*2001/116*0256*06) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*00256*07 1000/840 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: FK3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) bis EG-Genehmigungs-Nr.: K01)K04)K48) e11*2001/116*0257*05) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*00257*05 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K52) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K52) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K52) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*0298*03 1085/835 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K52) 225/40R18 245/35R18 e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64 Typ: RE5 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 235/55R18 A01) bis A10) K01) e11*2001/116*0301*05 1050/1050 5/114,3/64 Typ: RE6 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 110 Honda CR-V 235/55R18 A01) bis A10) K01) e11*2001/116*0302*05 1140/1040 5/114,3/64 Typ: RE7 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 122 Honda CR-V 235/55R18 A01) bis A10) K01) e11*2001/116*0322*03 1050/1040 5/114,3/64 Typ: ZF1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 Honda CR-Z 215/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K58) 225/35R18 235/35R18 K57) 245/30R18 e11*2007/46*00100*01 825/705(0) 5/114,3/64 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm oberhalb des Schwellers, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 10 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung komplett umzulegen, - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen, - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben, - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen, - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-20~HO-5-114_3-64-ET40.docx