GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr. 49020140905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell ADV11 Typ ADV11 8518 Radgröße 8,5Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 ADV11 8518 W4 / Ø72,6xØ64,1 5/114,3/64,1 50 735 2330 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48576 Herstellerzeichen - Radtyp und Ausführung ADV11 8518 (s.o.) Radgröße 8,5Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.576 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord 113 225/35R18 K1a K2b K42 K56 T87 A01 A02 A04 CL3, CL4 A05 A08 A09 e11*98/14*0165*.., A12 A14 A21 e11*98/14*0166*.. S01 Honda Accord 103-140 225/40R18 K1c K2b K46 K56 A01 A02 A04 CL7, CL9, CN1 103-140 245/35R18 K2b K42 K46 K56 R03 A05 A08 A09 e6*2001/116*0091, 103-140 255/35R18 K2c K42 K46 K56 R03 A12 A14 A21 0092, 0096*.. Sth V18 S01 Honda Accord 110-132 225/40R18 T88 T92 A02 A04 A05 CU1,CU3 110-132 225/45R18 A08 A09 A12 e6*2001/116* 110-132 235/40R18 A14 A21 Lim 0113, 0115*.. 110-132 235/45R18 A01 G03 V18 S01 110-132 245/40R18 A01 K1c 110-132 255/35R18 A01 K2b R03 110-132 255/40R18 A01 K2b R03 132 235/45R18 R09 Honda Accord 148 225/40R18 A02 A04 A05 CU2 148 225/45R18 A08 A09 A12 e6*2001/116*0114*.. 148 235/40R18 A14 A21 Lim 148 235/45R18 R09 V18 S01 148 235/45R18 A01 G03 148 245/40R18 A01 K1c 148 255/35R18 A01 K2b R03 148 255/40R18 A01 K2b R03 Honda Accord Coupe 147 225/40R18 K1a K2b K56 A01 A02 A04 CG2 147 235/40R18 K1c K2c K42 K56 A05 A08 A09 e6*95/54/0049*.. A12 A14 A21 S01 Honda Accord Tourer 103-140 225/40R18 K1c K2b K42 K46 A01 A02 A04 CM1,CM2,CN2 103-140 245/35R18 K2c K42 K46 R03 A05 A08 A09 e6*2001/116*0093, 103-140 255/35R18 K2c K42 K46 R03 A12 A14 A21 0094,0097*.. Car V18 S01 Honda Accord Tourer 110-132 225/40R18 T88 T89 T91 A02 A04 A05 CW1, CW3 110-132 225/45R18 A08 A09 A12 e6*2001/116* 110-132 235/40R18 A14 A21 Car 0120,0122*.. 110-132 235/45R18 A01 G03 V18 S01 110-132 245/40R18 A01 K1c 110-132 255/35R18 A01 K2b R03 110-132 255/40R18 A01 K2b R03 132 235/45R18 R09 Honda Accord Tourer 148 225/40R18 T88 T89 A02 A04 A05 CW2 148 225/45R18 A08 A09 A12 e6*2001/116*0121*.. 148 235/40R18 A14 A21 Car 148 235/45R18 R09 V18 S01 148 235/45R18 A01 G03 148 245/40R18 A01 K1c 148 255/35R18 A01 K2b R03 148 255/40R18 A01 K2b R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord Type R 156 225/35R18 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04 CH1 156 225/40R18 G01 K1a K2c K41 K42 K56 L02 A05 A08 A09 e11*98/14*0106*.. 156 245/35R18 K2c K42 K44 K56 R03 A12 A14 A21 V18 S01 Honda Civic 61-103 215/40R18 T85 T89 A02 A04 A05 FK1, FK2, FK3 61-103 225/40R18 A08 A09 A12 e11*2001/116* A14 A21 Flh 0255*00-06, S01 0256*00-06, 0257*00-05 Honda Civic TypeS,R 73-148 215/40R18 T85 T89 A02 A04 A05 FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 225/40R18 A01 K42 A08 A09 A12 e11*2001/116* A14 A21 Flh 0297,0306,0298, S01 0334*.. Honda Legend 151-153 225/40R18 K1a K2b K42 K45 K56 T89 T91 A01 A02 A04 KA9 151-153 235/40R18 K1c K2c K42 K45 K56 A05 A08 A09 e6*93/81*0022*.., A12 A14 A21 e6*95/54*0022*.. S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 6 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 6 K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48576 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55012312 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ ADV11 8518 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 6 T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 2 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 3 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 4 225/50R18 245/45R18 Nr. 5 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 6 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 7 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 8 245/35R18 255/35R18 Nr. 9 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2012 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011. Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 Lambsheim, 28. Februar 2012 Laux 00176875.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim