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							Gutachten 366-0051-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48272
ANLAGE: 85 HONDA                                                     Radtyp: ORPP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last       umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
ORPP0BP4864         PCD114 ET48                Ø71.6 Ø64.1                 64,1    Kunststoff    635      2090     10/10
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ORPP0HA4864         PCD114 ET48                Ø71.6 Ø64.1                 64,1    Kunststoff      635     2090 10/10
1
ORPP0KA4864         PCD114 ET48                Ø71.6 Ø64.1                 64,1    Kunststoff      635     2090 10/10
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD8;
                                             RD9
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen          Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                   11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                         12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             57T                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93                                         12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92             57T                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 205/60R16 92       51J                         Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..               215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/60R16 95                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/55R16 95                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                 235/50R16 95                                   74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0051-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48272
ANLAGE: 85 HONDA                                                  Radtyp: ORPP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84       195/50R16 84                                  2-türig;
                                              195/55R16 87                                  Frontantrieb;
                                              205/50R16 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16 89                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87               11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/45R16 86                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                     225/45R16 89               11A; 22B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 205/60R16 92     51J                         Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R16 93                                 Frontantrieb;
                                               215/60R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/50R16 95                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91             11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93             11A; 21P; 22I; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91      11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16         11A; 24M; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            215/65R16         51G                         ab
                                                                                            e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0051-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48272
ANLAGE: 85 HONDA                                                  Radtyp: ORPP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.10.2011
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         215/65R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/55R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/50R16 90                                  12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/55R16 93                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92                                  74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16              11A; 22B; 51G               10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0051-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48272
ANLAGE: 85 HONDA                                                   Radtyp: ORPP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 07.10.2011
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0051-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48272
ANLAGE: 85 HONDA                                                  Radtyp: ORPP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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