Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
V
loch werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
1143545641 J2-77045-5114 73.1/64.1 64,1 Kunststoff 645 2265 10/12
IO
1143545641 J2-77045-5114 73.1/64.1 64,1 Kunststoff 690 2100 10/12
S
R
E
V
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
E
S
LE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
IN
CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
E
RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
-R
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4;
19
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
§
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C
A
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/50R17-89 11A; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
N
225/45R17-90 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
G
725; 73C; 74A; 74P
N
U
G
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
A
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
IN
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 12A; 51A; 71K; 721;
E
R
CN1 e6*2001/116*0096*.. 725; 73C; 74A; 74P
U
Z
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
T
H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IC
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
-N
CM2 e6*2001/116*0094*.. 12A; 51A; 71K; 721;
IG
CN2 e6*2001/116*0097*.. 725; 73C; 74A; 74P
LT
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
Ü
G
225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
N
235/50R17 96 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
U
76S; 76T
T
N
E
CIVIC 4DR HYBRID
M
Verkaufsbezeichnung:
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
O
D
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
SC4
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 195/45R17 81 51J 2-türig; Frontantrieb;
!
FO
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
IN
215/40R17 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 725; 729; 73C; 74A;
B
A
74P
R
O
V
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
Z
N
CL4 e11*98/14*0166*.. 215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
IO
215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
S
24M; 54A
R
E
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Stufenheck;
V
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 51J Frontantrieb;
E
S
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
LE
235/50R17 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
E
725; 73C; 74A; 74P;
IN
76S; 76T
E
-R
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 215/40R17 83 HAX 10B; 11B; 11G; 11H;
H
EP2 e11*98/14*0174*.. 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
C
A
EP4 e11*98/14*0188*.. 725; 73C; 74A; 74P
N
EU5 e11*98/14*0158*..
G
EU6 e11*98/14*0159*..
N
EU7 e11*98/14*0160*..
U
G
EU8 e11*98/14*0161*..
A
EU9 e11*98/14*0189*..
R
T
EV1 e11*2001/116*0198*..
IN
EP3 e11*98/14*0175*.. 147 205/45R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
E
215/40R17 83 12A 51A; 71K; 721; 725;
R
U
215/45R17 12K; 51G 73C; 74A; 74P
Z
T
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
H
IC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
-N
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/45R17 91 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
IG
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M 725; 729; 73C; 74A;
LT
74P; 76S
Ü
G
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
N
215/45R17 91 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
U
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M 725; 729; 73C; 74A;
T
N
74P; 76S
E
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 225/45R17 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
M
U
51G 12A; 51A; 71K; 721;
K
725; 729; 73C; 74A;
O
74P; 76S
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 ab
!
FO
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 5ET e11*2001/116*0255*07;
IN
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 11A; 26P ab
e11*2001/116*0256*07;
B
A
ab
R
e11*2001/116*0257*06;
O
Schrägheck;
V
R
Frontantrieb;
U
10B; 11B; 11G; 11H;
Z
12A; 51A; 71K; 721;
N
IO
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
S
R
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89 nur bis
E
V
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 91 51J e11*2001/116*0255*06;
E
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 90 nur bis
S
LE
e11*2001/116*0256*06;
nur bis
E
IN
e11*2001/116*0257*05;
E
10B; 11B; 11G; 11H;
-R 12A; 51A; 71K; 721;
19
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
§
H
C
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/50R17-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
G
N
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
U
725; 73C; 74A; 74P
G
A
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/55R17 97 11A; 22I ab e11*98/14*0190*02;
R
10B; 11B; 11G; 11H;
T
IN
12A; 51A; 71K; 721;
E
725; 73C; 74A; 74P
R
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/50R17 94 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
U
e11*98/14*0190*01;
Z
10B; 11B; 11G; 11H;
T
H
12A; 51A; 71K; 721;
IC
725; 73C; 74A; 74P
-N
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 225/55R17 97 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
IG
12A; 51A; 71K; 721;
LT
725; 73C; 74A; 74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 bis
Ü
G
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 e11*2001/116*0301*05;
N
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 bis
U
245/55R17 102 11A; 24J e11*2001/116*0302*05;
T
N
255/50R17 101 11A; 24J Allradantrieb;
E
M
10B; 11B; 11G; 11H;
U
12A; 51A; 71K; 721;
K
725; 73C; 74A; 74P;
O
D
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RE5 e11*2001/116*0301*.. 110 - 114 225/65R17 102 ab
!
FO
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 e11*2001/116*0301*06;
IN
235/60R17 102 ab
e11*2001/116*0302*06;
B
A
Allradantrieb;
R
Frontantrieb;
O
10B; 11B; 11G; 11H;
V
R
12A; 51A; 71K; 721;
U
725; 73C; 74A; 74P;
Z
76S
N
IO
S
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
V
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
E
S
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
LE
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
E
225/45R17 90
IN
E
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE -R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 215/40R17 87 11A; 21J; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8 e6*95/54*0038*..
§
24D 12A; 51A; 71K; 721;
H
215/45R17 87 11A; 21J; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
C
24D; 54A
A
N
G
Auflagen
N
U
G
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
A
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
R
T
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
IN
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
E
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
R
U
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Z
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
T
H
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
IC
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
-N
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
IG
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
LT
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Ü
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
G
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
N
der Fahrzeugpapiere enthält.
U
T
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
N
E
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
M
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
U
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
K
O
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
D
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
!
FO
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
IN
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
B
A
R
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
O
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
V
R
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
U
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Z
N
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
IO
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
S
R
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
E
V
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
E
S
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
LE
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
E
IN
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
E
-R
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
19
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§
H
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
C
A
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
N
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
G
herzustellen.
N
U
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
G
A
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
T
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
IN
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
E
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
R
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
U
Z
genannten Bereich abgedeckt sein.
T
H
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
IC
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
-N
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
IG
genannten Bereich abgedeckt sein.
LT
Ü
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
G
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
N
U
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
T
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
N
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
E
M
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
U
abgedeckt sein.
K
O
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
D
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 22 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
!
FO
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
IN
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
B
A
R
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
O
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
V
R
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
U
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Z
N
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
IO
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
S
R
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
E
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
V
E
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
S
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
LE
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
E
dieser Reifengröße zu beachten.
IN
E
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
-R
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
H
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
C
A
berücksichtigen.
N
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
G
N
Achslast von 1090kg.
U
G
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
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Tiefbetts angebracht werden.
R
T
IN
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
E
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
R
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
U
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
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Ventilherstellers zu beachten.
T
H
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
-N
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
IG
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
LT
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
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Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
G
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
T
N
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
E
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
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K
beachten.
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D
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
HAX) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
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FO
Reifengröße 215/45R17 (anderes Lengetriebe) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
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Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
B
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
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R
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
O
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
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eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
R
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B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
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Fahrzeug:
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Hersteller: HONDA
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Fahrzeugtyp: FK1
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Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
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Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
R
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Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
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Frontantrieb, Schrägheck
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Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
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Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
E
S
von [mm] bis [mm]
LE
26P x = 195 y = 320 VA
E
26B x = 245 y = 370 VA
IN
27I x = 245 y = 360 HA
E
27B x = 295 -R
y = 410 HA
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Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§
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Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
C
von [mm] bis [mm] um [mm]
A
N
26N x = 245 y = 370 8 VA
G
26J x = 245 y = 370 27 VA
N
27H x = 295 y = 410 8 HA
U
G
27F x = 295 y = 410 30 HA
A
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.