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          ABE: 46274
               Design:
                 C8
            Radnummer:
          C8 808 45 10
                Daten:
       8x18" ET45 LK5/114.3/R67.1

              CMS 388/08
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46274*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         C8 808



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46274*03

Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3 vom 28.07.2009
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46274*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46274
                                         366-0493-05-MURD/N3

Antragsteller:                          CMS Automotive Trading GmbH

                                        68789 St. Leon-Rot
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    C8 808

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4591S und 3516 ML 67,1 kommen neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                       Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR02 Ø67.1-Ø54.1           100/5     54,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR03 Ø67.1-Ø56.1           100/5     56,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506         C8 808 CMS388/2           SR05 Ø67.1-Ø57.1           100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3506C        C8 808 CMS388/2           SR20 Ø67.1-Ø57.1           100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 3553S        C8 808 CMS388/1           ohne                       100/5     57,1      35    610   2065     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      45    715   2095     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    709   2114     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    715   2095     10/05
C8 808 4007         C8 808 CMS388/3           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      40    715   2095     10/05
C8 808 4507         C8 808 CMS388/13          SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      45    715   2095     10/05
C8 808 3559         C8 808 CMS388/4           ohne                       110/5     65,1      35    720   2115     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    720   2115     10/05
C8 808 4460S        C8 808 CMS388/6           ohne                       112/5     57,1      44    720   2115     10/05
C8 808 5060S        C8 808 CMS388/5           ohne                       112/5     57,1      50    680   2000     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    679   2254     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    710   2144     10/05
C8 808 3509         C8 808 CMS388/7           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    720   2115     10/05
C8 808 4591S        C8 808 CMS388/15          ohne                       112/5     66,6      45    680   2050     11/12
C8 808 4010         C8 808 CMS388/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    690   2217     10/05




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 5
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      45      690   2217    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR10 Ø67.1-Ø60.1       114,3/5    60,1      45      720   2115    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      45      690   2217    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1      45      720   2114    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      40      670   2284    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      45      660   2327    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1      45      720   2114    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              ohne                   114,3/5    67,1      40      680   2254    10/05
C8 808 4010        C8 808 CMS388/9              ohne                   114,3/5    67,1      40      720   2115    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              ohne                   114,3/5    67,1      45      680   2254    10/05
C8 808 4510        C8 808 CMS388/8              ohne                   114,3/5    67,1      45      720   2115    10/05
C8 808 3516        C8 808 CMS388/14             SRZ11 Ø72.6-Ø67.1       120/5     67,1      35      690   2115    10/05
C8 808 1516        C8 808 CMS388/12             ohne                    120/5     72,6      15      720   2150    10/05
C8 808 2016        C8 808 CMS388/11             ohne                    120/5     72,6      20      695   2115    10/05
C8 808 3516        C8 808 CMS388/14             ohne                    120/5     72,6      35      690   2115    10/05
C8 808 4016        C8 808 CMS388/10             ohne                    120/5     72,6      40      690   2115    10/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   :CMS Automotive Trading GmbH

                                 68789 St. Leon-Rot
Hersteller                      : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                    : C8
Art der Sonderräder             :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 3553S:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C8
Radtyp                                   : --                                       : C8 808
Radausführung                            : --                                       : C8 808 CMS388/1
Radgröße                                 : --                                       : 8 J X 18 H2
Typzeichen                               : KBA 46274                                : --




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 5
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 10.05
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0493-05-MURD/N2-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine
Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr.
751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I
orientieren.
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                        Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                                 Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 4 von 5
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                       Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                                 Hinweise
  1      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    C8 808 3553S                     35      28.07.2009       liegt bei
  2      RENAULT                                          C8 808 4507                      45      28.07.2009       liegt bei
  3      FORD, JAGUAR, VOLVO                              C8 808 4507; C8 808 4507         45      28.07.2009       liegt bei
  4      VOLVO                                            C8 808 4507                      45      28.07.2009       liegt bei
  5      FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                C8 808 3559                      35      28.07.2009       liegt bei
  8      AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                           C8 808 5060S                     50      28.07.2009       liegt bei
  6      AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  C8 808 3509                      35      28.07.2009       liegt bei
         SKODA, VOLKSWAGEN
     7   AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 C8 808 4460S                     44      28.07.2009       liegt bei
         VOLKSWAGEN
 29      AUDI                                             C8 808 4591S                     45      28.07.2009       liegt bei
  9      AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER                    C8 808 3509; C8 808 3509;        35      28.07.2009       liegt bei
         BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 C8 808 3509
 10      SUZUKI, TOYOTA                                   C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
 11      SUZUKI, TOYOTA                                   C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
 12      HONDA                                            C8 808 4010                      40      28.07.2009       liegt bei
 13      HONDA                                            C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
 14      NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                        C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
 28      NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                       C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
         RENAULT
 15      FORD, HYUNDAI, KIA, MAZDA,                       C8 808 4010; C8 808 4010         40      28.07.2009       liegt bei
         MITSUBISHI
 16      HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,                C8 808 4510; C8 808 4510         45      28.07.2009       liegt bei
         MAZDA
 30      OPEL                                             C8 808 3516                      35      28.07.2009       liegt bei
 18      BMW, BMW AG                                      C8 808 3516                      35      28.07.2009       liegt bei
 19      BMW, BMW AG                                      C8 808 4016                      40      28.07.2009       liegt bei
 17      BMW, BMW AG                                      C8 808 1516                      15      28.07.2009       liegt bei
 20      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 21      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 22      C8 808 3506                                      C8 808 3506                      35      28.07.2009       liegt bei
 23      C8 808 3506C                                     C8 808 3506C                     35      28.07.2009       liegt bei
 24      C8 808 4007                                      C8 808 4007                      40      28.07.2009       liegt bei
 25      C8 808 4007                                      C8 808 4007                      40      28.07.2009       liegt bei




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                      von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
 26 C8 808 4007                                     C8 808 4007                      40      28.07.2009      liegt bei
 27 C8 808 2016                                     C8 808 2016                      20      28.07.2009      liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Angaben/Antrags.-CMS                 C8 808_J388                           21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi            C8 808_J388                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi            C8 808_J388                           21.07.2009
Radteilzeichnung                     J 388 015                             12.11.2008
Zentrierring                         System Dezent 72,6                    01.10.2008




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
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                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 18.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
C8 808 45           C8 808 CMS388/8            SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff    690     2217     10/05
10CMS
C8 808 45      C8 808 CMS388/8                 SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     720     2114    10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD               SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     690     2217    03/12
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD               SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     720     2114    03/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                             RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W           11A; 22M; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91            11A; 22L; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W           11A; 22B; 22L; 24D;       73C; 74A; 74P
                                                                   57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W           11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91            11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W           11A; 22B; 24D; 57F;       73C; 74A; 74P
                                                                   68T
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/45R18 91                                Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..               235/40R18 91      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..               235/45R18 94      11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                 245/40R18 93      11A; 24J                  73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
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                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84       215/40R18 85      11A; 21P                  2-türig; Frontantrieb;
                                              225/35R18 83      11A; 21P; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91                               Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M; 51J       729; 73C; 74A; 74P
                                       225/40R18 88         11A; 21B; 22I; 24M
                                       235/40R18 91         11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22I; 24M        729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24D;       76O
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W        5EG; 51J          nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89         51J               e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                           nur bis
                                           235/40R18 91    11A; 22I; 24J; 24M     e11*2001/116*0256*06;
                                                                                  nur bis
                                                                                  e11*2001/116*0257*05;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 26P               ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 11A; 26P; 5ET          e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88W 11A; 26P               ab
                                             235/35R18 90 11A; 245; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
                                                                                  ab
                                             235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0257*06;
                                                                                  Schrägheck;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  729; 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 9

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95      11A; 22B; 24J; 24M        nur bis
                                              235/45R18 94      11A; 22B; 24J; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I                  ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100                               bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97 11A; 24J                       e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J                      bis
                                              255/45R18 99      11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 110 - 114 225/60R18 100                               ab
RE6            e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      5FE                       73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 18.02.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 9
       der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                          Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 18.02.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 9
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 9
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK3
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0257*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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