Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                     Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 12

Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.        gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
EGG0SA40641            PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø64.1                 64,1    Kunststoff    730    2120        01/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                             FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                             EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 22L; 24J;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24C;                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;                  725; 73C; 74A; 74P
                                                         57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91             11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W            11A; 22B; 24D; 57F;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                    68T
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/45R18 91       11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..               235/40R18 91       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..               235/45R18 94       11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                 245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 24J; 24M   725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85             11A; 21P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84       205/40R18 82      11A; 21P; 245              2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 245         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 245         12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R18 83      11A; 21B; 22I; 24J; 248;   725; 73C; 74A; 74P
                                                                260

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D
CL4            e11*98/14*0166*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J; 24M           Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                          725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84      11A; 21P; 22I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            11A; 21P; 22I; 24D;        10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                               5EG; 51J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R18 89             11A; 21P; 22I; 24D; 51J    725; 73C; 74A; 74P
                                       225/40R18 88             11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                24J
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D;                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                     24J
                                       235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D;                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                     24J
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89     11A; 26B                      ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W    11A; 24J; 26B; 26N;           e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..                           27I; 5ET                      ab
                                           225/40R18 88W    11A; 24J; 26B; 26N; 27I       e11*2001/116*0256*07;
                                           235/35R18 90     11A; 24J; 26B; 26N;           ab
                                                            27H; 27I                      e11*2001/116*0257*06;
                                              235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26J;            Schrägheck;
                                                            27H; 27I                      Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 27B; 27H                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J             nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89 11A; 24M; 51J                   e11*2001/116*0255*06;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M              nur bis
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                24M
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M        nur bis
                                              235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 110 - 114 225/60R18 100       11A; 24J; 27I             ab
RE6          e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97        11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                            235/55R18 100       11A; 24J; 26P; 27I        ab
                                            255/45R18 99        11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                      bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97 11A; 24J; 24M                  e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99 11A; 24J; 24M                  Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE        725; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92      11A; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 12
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 12
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 12
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK3
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0257*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE6
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0302*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                  VA
             26P                        x = 210             y = 220                  VA
             27B                        x = 330             y = 450                  HA
             27I                        x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49181
ANLAGE: 46 HONDA                                                  Radtyp: EGG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                  VA
             26P                        x = 210             y = 220                  VA
             27B                        x = 330             y = 450                  HA
             27I                        x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen