Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                     Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
AREG0KP38641          PCD114 ET38              Ø71.6 Ø64.1                 64,1   Kunststoff      735     2260    12/12
AREG0SA38641          PCD114 ET38              Ø71.6 Ø64.1                 64,1   Kunststoff      735     2260    12/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
                                             FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                             EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91             11A; 24J                   Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91             11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 94             11A; 21P; 21S; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                                 245/40R18 93       11A; 21P; 21S; 22I;        74P; 4IT
                                                                    24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86                 11A; 21P; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85                 11A; 21B                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/40R18 88                 11A; 21B; 22I; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; SC4




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89     11A; 245; 26B; 26N;           ab
FK2          e11*2001/116*0256*..                           27I                           e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W    11A; 24J; 26B; 26N;           ab
                                                            27H; 27I; 5ET                 e11*2001/116*0256*07;
                                              225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N;           ab
                                                            27H; 27I                      e11*2001/116*0257*06;
                                              235/35R18 90  11A; 24J; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                            26N; 27H; 27I                 Schrägheck;
                                              235/40R18 91  11A; 24J; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                            26J; 27H; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88W 11A; 241; 246; 248;           12A; 51A; 7CT; 71C;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21P; 245            2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80       11A; 21B; 22I; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85       11A; 21B; 22I; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R18 83       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 248; 260                 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91          11A; 24J; 24M            Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                           235/45R18 94          11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24D                 74P; 4IT

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85       11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                   24M                      74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R18 83       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94             11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R18 95       11A; 22B; 22H; 24C;      ab e11*98/14*0190*02;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 22H; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D                      74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                              235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/50R18 95 11A; 22B; 22H; 24C;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24D                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R18 94  11A; 22B; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                             245/45R18 96  11A; 22B; 22H; 24C;            74P
                                                           24D
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 114 225/60R18 100 11A; 24J; 26P; 27I             ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97  11A; 24C; 24M; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                             235/55R18 100 11A; 24C; 24M; 26P;            ab
                                                           27B                            e11*2001/116*0302*06;
                                             255/45R18 99  11A; 24C; 24M; 27I             Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                      bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                 e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M            bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85       5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 5FE       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 92       11A; 24J; 24M            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4IT)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-SNA-A83 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                  VA
             26P                        x = 210             y = 220                  VA
             27B                        x = 330             y = 450                  HA
             27I                        x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 295             y = 410                    HA
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen