Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
CG2, CL3, CL4, CL7, CL9, M12x1,5
CM1, CM2, CN1, CN2, CU1,
CU2, CU3, CW1, CW2, CW3,
EP1, EP2, EP3, EP4, FK1, FK2,
FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, GH1,
GH2, GH3, GH4, RD1, RD3,
RD8, RD9, RE5, RE6, RE7,
RN1, RN3, ZF1
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Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: BB6
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 147 Honda Prelude 215/40R17 A01) bis A10)
K42)
235/40R17
K43)M00)
5/114,3/64
Typ: BB8
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 147 Honda Prelude 215/40R17 A01) bis A10)
K42)
235/40R17
K43)M00)
5/114,3/64
Typ: CL3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
113 Honda Accord 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)K15)
215/45R17
A01)K03)K04)K15)K31)
5/114,3/64
Typ: CG2
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Honda Accord Coupe 215/45R17 A02) bis A10)
235/40R17
A01)K03)K04)K15)K18)M00)
5/114,3/64
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Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: CL4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
113 Accord Hatchback 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)K15)
215/45R17
A01)K03)K04)K15)K31)
5/114,3/64
Typ: RD1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)K34)
245/45R17
e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0
Typ: RD3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)K34)
245/45R17
e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64
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Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: GH1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10)
(2-türig Frontantrieb)
215/50R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)
e6*98/14*0062*04 815/725 5/114,3/64
Typ: GH2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10)
(2-türig Allrad)
215/50R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)
e6*98/14*0063*04 830/760
Typ: GH3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10)
(4-türig Fronantrieb)
215/50R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)
e6*98/14*0067*04 840/780
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Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: GH4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10)
(4-türig Allrad)
215/50R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)
e6*98/14*0068*04 850/820
Typ: RD8
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)
245/45R17
110 Honda CR-V 215/60R17 A01) bis A10)
(Serie: 215/65R16) K03)
225/55R17
K33)
e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64
Typ: RD9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda CR-V 215/60R17 A01) bis A10)
K03)
225/55R17
K33)
e11*2001/116*0234*01 960/1020 5/114,3/64
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: RN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10)
K38)
215/45R17
225/45R17
K39)
e6*98/14*0081*04E 890/1130 5/114,3/64
Typ: RN3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10)
K38)
215/45R17
225/45R17
K39)
e6*98/14*0082*04E 955/1130 5/114,3/64
Typ: EP1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
215/45R17
A01)E05)K15)
e11*98/14*0173*04E 5/114,3/64
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
215/45R17
A01)E05)K15)
e11*98/14*0174*04E 5/114,3/64
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: EP3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0175*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Honda Civic Type R 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
e11*98/14*0175*03E 880/690 5/114,3/64
Typ: EP4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Honda Civic Sport 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
215/45R17
A01)E05)K15)
E11*98/14**0188*03E 5/114,3/64
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
E6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
E6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
E6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0097*02E 1100/1030 5/114,3/64
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK1 e13*2007/46*1119*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)E45a)
A01)K48)
215/45R17
225/45R17
A01)K48)
1085/835 5/114,3/64
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
Tourer A01) K60)K61) E45)
(ab Modelljahr 2012)
215/45R17
225/45R17
A01) K60)K61)
Typ: FN1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K52)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)
e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64
Typ: FN2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K52)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)
e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: FN3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K52)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)
e11*2001/116*00298*03 1085/835 5/114,3/64
Typ: FN4
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K52)
215/45R17
225/45R17
A01)K52)
e11*2001/116*0334*02 920/820(0) 5/114,3/64
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10)
(beim Typ ER5 nur zulässig A01) A93)K01) E46)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05; 235/60R17
beim Typ ER6 nur zulässig A01) A93)K01)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05) 245/55R17
A01) K01)
245/60R17
A01) K01)
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N215) EF0)
215/50R17
A01) K01)N225)
215/55R17
A01) G7L)K01) N225)
225/50R17
A01) K01)K04)
235/45R17
A01) K01)
235/50R17
A01) G7L)K01) K04)
245/45R17
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
215/40R17
225/40R17
A01) K01)K04) K58)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A01) bis A10)
K04)K58) V00)
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Nr. : RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 114 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; Typ A01) A94)K01) E46a)
RE5 nur zulässig ab EG-
Genehmigungs-Nr. 225/65R17
e11*2001/116*0301*06; A01) A94)K01)
Typ RE6 nur zulässig ab
EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
e11*2001/116*0302*06)
A01) K01)
235/60R17
A01) K01)
245/55R17
A01) K01)K04)
245/60R17
A01) K01)K04)
255/50R17
A01) K01)K04)
255/55R17
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
- Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
- Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
- Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
- Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. : RA-000598-B0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer serienmäßiger
Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
- die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.
K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
oder abzubauen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der
Radmitte umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K39) An Achse 2 ist das im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Stehblech
zu kürzen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen,
- die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
Schraubenkopf gekürzt werden.
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Teiletyp : BS5 75735
K43) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante
(nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu biegen.
K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
Blechkante aufzuweiten.
K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
darüber liegende Blechkante aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
- die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
entfernen,
- die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
- die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
- der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
- der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
ist zu entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014
RA-000598-B0-015-12~HO-5-114_3-64-ET40.docx