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							Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                           Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
D12 114542641 PCD 114,3                        Ø72.2/Ø64.1                 64,1     Kunststoff     650     2250    12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                             RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                   11A; 22B; 22L; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                    24D

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                              12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              725; 73C; 74A; 74P
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91             51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94             51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94             11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R17 96             11A; 24J; 24M             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S; 76T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89              11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91              11A; 21P                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                   nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          51J                      e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                   nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0256*06;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89  11A; 26P                       ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 5ET                            e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91  11A; 26P                       ab
                                                                                          e11*2001/116*0256*07;
                                                                                          ab
                                                                                          e11*2001/116*0257*06;
                                                                                          CIVIC TOURER;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   195/45R17 81      51J                      2-türig; Frontantrieb;
                                               205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83                               12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R17 87                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24J;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 54A
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91      51J                      Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R17 94      51J                      Frontantrieb;
                                               225/50R17 94      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R17 96      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81     205/40R17 80       5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                                12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118    205/45R17 84                                725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83       HAX
EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17          51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G       725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91              11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24M       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89       11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91       11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24M       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17          11A; 21P; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97       11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                                ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99   11A; 24J                      e11*2001/116*0301*06;
                                              235/60R17 102 11A; 24J                      ab
                                              245/55R17 102 11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/65R17 102                               bis
RE6          e11*2001/116*0302*..             235/55R17 99       11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..             235/60R17 102      11A; 24J                 bis
                                              245/55R17 102      11A; 24J                 e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87       5ET                      12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                725; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17-83               11A; 21B; 22B; 367       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                    24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24D; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
HAX) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/45R17 (anderes Lengetriebe) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       HONDA
        Fahrzeugtyp:      FK1
        Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
              26P                     x = 195             y = 320                    VA
              26B                     x = 245             y = 370                    VA
              27I                     x = 245             y = 360                    HA
              27B                     x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                  x = 245       y = 370              8                VA
              26J                  x = 245       y = 370             27                VA
              27H                  x = 295       y = 410              8                HA
              27F                  x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 16                                                           Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       HONDA
        Fahrzeugtyp:      RE5
        Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
        Handelsbez.:      HONDA CR-V

        Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                          von [mm]             bis [mm]
              26B                          x = 260             y = 270               VA
              26P                          x = 210             y = 220               VA
              27B                          x = 330             y = 450               HA
              27I                          x = 280             y = 420               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 260       y = 270             15                VA
              26N                    x = 260       y = 270              8                VA
              27F                    x = 330       y = 450             15                HA
              27H                    x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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