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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   AR1 807
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           LK 114,3
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4731     110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, EP1,
EP2, EP3, EP4, FK1, FK2, FK3,
GH1, GH2, GH3, GH4, RA1,
RA3, RD1, RD3, RD8, RD9,
RE5, RE6, RE7, RN1, RN3, ZF1




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                          RA1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle            215/50R17                         A01) bis A10)
               (6 Sitzplätze)           M00)                              K04)K15)K21)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
 110                Honda Shuttle        225/45R17
                    (7 Sitzplätze)
                                         235/45R17
e6*93/81*0002*01E   1090/1270                                             5/114,3/64



Typ:                         RA3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle           215/50R17                          A01) bis A10)
                                       M00)                               K04)K15)K21)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
e6*95/54*0050*00E   1090/1200                                             5/114,3/64,0



Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              215/50R17                          A01) bis A10)
                                       M00)                               K03)K33)

                                         225/50R17

                                         225/55R17
                                         G01)K34)

                                         245/45R17
e6*95/54*0044*05E   930/1050                                              5/114,3/64,0




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              215/50R17                              A01) bis A10)
                                       M00)                                   K03)K33)

                                            225/50R17

                                            225/55R17
                                            G01)K34)

                                            245/45R17
e6*98/14*0076*01E   930/1020                                                  5/114,3/64



Typ:                              GH1
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   205/50R17                         A01) bis A10)
               (2-türig, Frontantrieb)      M00)                              K03)K04)

                                            215/50R17
                                            M00)

                                            235/45R17
e6*98/14*0062*04E   815/725                                                   5/114,3/64



Typ:                            GH2
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 205/50R17                           A01) bis A10)
               (2-türig Allrad)           M00)                                K03)K04)

                                            215/50R17
                                            M00)

                                            235/45R17
e6*98/14*0063*04E   830/760



Typ:                              GH3
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   205/50R17                         A01) bis A10)
               (4-türig Frontantrieb)       M00)                              K03)K04)

                                            215/50R17
                                            M00)

                                            235/45R17
e6*98/14*0067*05E   840/780                                                   5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                            GH4
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 205/50R17                         A01) bis A10)
               (4-türig Allrad)           M00)                              K03)K04)

                                          215/50R17
                                          M00)

                                          235/45R17
e6*98/14*0068*05E    850/820



Typ:                         RN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92            Honda Stream            205/50R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                 K38)K39)

                                          225/45R17
e6*98/14*0081*05E    890/1130                                               5/114,3/64



Typ:                         RN3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115           Honda Stream            205/50R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                 K38)K39)

                                          225/45R17
e6*98/14*0082*04     955/1130                                               5/114,3/64



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              215/50R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                 K03)K33)

                                          225/50R17

                                          225/55R17
                                          G01)

                                          245/45R17
                                          K04)
 110                 Honda CR-V           225/55R17                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K33)
e11*98/14*0190*02E   980/1080                                               5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   5 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             225/55R17                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K33)

e11*2001/116*0234*01E   960/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114           Honda Accord           205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0091*03E    1040/920                                        5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Honda Accord           205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0092*03E    1040/920                                        5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda Accord           205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0096*03E    1080/920                                        5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   6 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                          CM1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114           Honda Accord Tourer     205/50R17                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0093*03E   1050/1020                                         5/114,3/64



Typ:                          CM2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Honda Accord Tourer     205/50R17                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0094*03E   1070/1030                                         5/114,3/64



Typ:                          CN2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda Accord Tourer     205/50R17                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0097*03E   1090/1030                                         5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   7 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103    Honda FR-V             205/45R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0099*06   1030/1000                                         5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda FR-V             205/45R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0100*01   1005/980                                          5/114,3/64



Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda FR-V             205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17
                                        A01)K03)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0104*04   1150/990(0)                                       5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   8 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ:                          EP1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66            Honda Civic Sport        205/45R17                        A01) bis A10)
                                        M00)                             K15)

                                         215/40R17

                                         215/45R17
e11*98/14*0173*04E                                                       5/114,3/64



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81            Honda Civic Sport        205/45R17                        A01) bis A10)
                                        M00)                             K15)

                                         215/40R17

                                         215/45R17
e11*98/14*0174*04E                                                       5/114,3/64



Typ:                          EP3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0175*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147           Honda Civic Type R       205/45R17                        A01) bis A10)
                                        M00)                             K15)

                                         215/40R17
e11*98/14*0175*03E    880/690                                            5/114,3/64



Typ:                          EP4
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74            Honda Civic Sport        205/45R17                        A01) bis A10)
                                        M00)                             K15)

                                         215/40R17

                                         215/45R17
E11*98/14**0188*03E                                                      5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   9 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 225/65R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ ER5 nur zulässig A01)K01)                          E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                beim Typ ER6 nur zulässig A01)K01)K04)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)      245/55R17
                                           A01)K01)K02)

                                           245/60R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/55R17
                                           A01)K01)K02)K14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 114      Honda CR-V                225/60R17                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01)K01)K04)                        E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/65R17
                e11*2001/116*0301*06;     A01)K01)K04)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/55R17
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01)K01)K04)

                                           235/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R17
                                           A01)K01)K02)




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Seite :                   10 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K01)K04)M00)N215)             EF0)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)N225)

                                          215/55R17
                                          A01)G7L)K01)K04)M00)N225)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K02)K15)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)G7L)K01)K02)K15)K53)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   11 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/45R17                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K58)M00)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K58)

                                          225/40R17
                                          A01)K01)K04)K58)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)K57)K58)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R17            225/40R17          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K04)K58)           V00)

                                          205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K04)K58)           V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                              e11*2001/116*0255*..
FK2                              e11*2001/116*0256*..
FK3                              e11*2001/116*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110      Honda Civic, Honda Civic 215/45R17                                A02) bis A10)
                Tourer                    A01)K01)K60)K61)                        E45)
                (ab Modelljahr 2012)


Auflagen und Hinweise
A01)     Entfällt für dieses Gutachten.

A02)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
           werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
           möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
           können.

E45)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       -    Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       -    Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       -    Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       -    Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       -    Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       -    Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                AR1 807


EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.




RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   14 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
       - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K34)       Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
           oder abzubauen.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der
         Radmitte umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K39)       An Achse 2 ist das im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
           Stehblech zu kürzen.

K45)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            umzulegen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
            Radhauskante zu kürzen,
       -    die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
            Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
            versetzen.

K46)       An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
           nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
           Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


K53)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte
           (Länge ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem
           Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
            Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
       -    die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
            entfernen,
       -    die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
            umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
       -    der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
            der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       -    die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
            hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61)       An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
           Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                AR1 807


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015




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