Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR1 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4731 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, EP1,
EP2, EP3, EP4, FK1, FK2, FK3,
GH1, GH2, GH3, GH4, RA1,
RA3, RD1, RD3, RD8, RD9,
RE5, RE6, RE7, RN1, RN3, ZF1
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: RA1
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Shuttle 215/50R17 A01) bis A10)
(6 Sitzplätze) M00) K04)K15)K21)
225/45R17
235/45R17
110 Honda Shuttle 225/45R17
(7 Sitzplätze)
235/45R17
e6*93/81*0002*01E 1090/1270 5/114,3/64
Typ: RA3
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Shuttle 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K04)K15)K21)
225/45R17
235/45R17
e6*95/54*0050*00E 1090/1200 5/114,3/64,0
Typ: RD1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)K34)
245/45R17
e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: RD3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)K34)
245/45R17
e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64
Typ: GH1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10)
(2-türig, Frontantrieb) M00) K03)K04)
215/50R17
M00)
235/45R17
e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64
Typ: GH2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10)
(2-türig Allrad) M00) K03)K04)
215/50R17
M00)
235/45R17
e6*98/14*0063*04E 830/760
Typ: GH3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10)
(4-türig Frontantrieb) M00) K03)K04)
215/50R17
M00)
235/45R17
e6*98/14*0067*05E 840/780 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: GH4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A01) bis A10)
(4-türig Allrad) M00) K03)K04)
215/50R17
M00)
235/45R17
e6*98/14*0068*05E 850/820
Typ: RN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K38)K39)
225/45R17
e6*98/14*0081*05E 890/1130 5/114,3/64
Typ: RN3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Stream 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K38)K39)
225/45R17
e6*98/14*0082*04 955/1130 5/114,3/64
Typ: RD8
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K03)K33)
225/50R17
225/55R17
G01)
245/45R17
K04)
110 Honda CR-V 225/55R17 A01) bis A10)
K03)K33)
e11*98/14*0190*02E 980/1080 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: RD9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda CR-V 225/55R17 A01) bis A10)
K03)K33)
e11*2001/116*0234*01E 960/1020 5/114,3/64
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0096*03E 1080/920 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)K45)
e6*2001/116*0097*03E 1090/1030 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/50R17
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/50R17
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K46)
e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: EP1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic Sport 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K15)
215/40R17
215/45R17
e11*98/14*0173*04E 5/114,3/64
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Honda Civic Sport 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K15)
215/40R17
215/45R17
e11*98/14*0174*04E 5/114,3/64
Typ: EP3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0175*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Honda Civic Type R 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K15)
215/40R17
e11*98/14*0175*03E 880/690 5/114,3/64
Typ: EP4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Honda Civic Sport 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K15)
215/40R17
215/45R17
E11*98/14**0188*03E 5/114,3/64
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10)
(beim Typ ER5 nur zulässig A01)K01) E46)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05; 235/60R17
beim Typ ER6 nur zulässig A01)K01)K04)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05) 245/55R17
A01)K01)K02)
245/60R17
A01)K01)K02)
255/55R17
A01)K01)K02)K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 114 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; Typ A01)K01)K04) E46a)
RE5 nur zulässig ab EG-
Genehmigungs-Nr. 225/65R17
e11*2001/116*0301*06; A01)K01)K04)
Typ RE6 nur zulässig ab
EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
e11*2001/116*0302*06)
A01)K01)K04)
235/60R17
A01)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K04)
255/50R17
A01)K01)K02)
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K01)K04)M00)N215) EF0)
215/50R17
A01)K01)K04)M00)N225)
215/55R17
A01)G7L)K01)K04)M00)N225)
225/50R17
A01)K01)K02)K15)
235/45R17
A01)K01)K04)
235/50R17
A01)G7L)K01)K02)K15)K53)
245/45R17
A01)K01)K02)
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 205/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K58)M00)
215/40R17
A01)K01)K04)K58)
225/40R17
A01)K01)K04)K58)
235/40R17
A01)K01)K04)K57)K58)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04)K58) V00)
205/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04)K58) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10)
Tourer A01)K01)K60)K61) E45)
(ab Modelljahr 2012)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
- Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
- Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
- Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
- Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
- die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.
K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
oder abzubauen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der
Radmitte umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K39) An Achse 2 ist das im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Stehblech zu kürzen.
K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
Radhauskante zu klemmen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
versetzen.
K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K53) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte
(Länge ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem
Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
- die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
entfernen,
- die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
- die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
- der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
- der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
ist zu entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 7
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015
RZ-064512-D0-306-07~HO-5-114_3-64-ET35.docx