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							Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                     Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 19.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREG0KA40O641 PCD114.3 ET40                    Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff       725     2217    06/10
TREG0KA40641  PCD114.3 ET40                    Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff       725     2217    06/10
TREG0SA40O641 PCD114.3 ET40                    Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff       725     2217    06/10
TREG0SA40641  PCD114.3 ET40                    Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff       725     2217    06/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                             FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                             EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   24D                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W       11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                               24M                            12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91        11A; 22B; 22L; 24C;            721; 725; 73C; 74A;
                                                               24D                            74P
                                                 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                               57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91             11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W            11A; 22B; 24D; 57F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    68T                       74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91          11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94          11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/40R18 93          11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                       74P; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86              11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85              11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89          11A; 26B                  ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W         11A; 24J; 26B; 26N;       e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                27I; 5ET                  ab
                                           225/40R18 88W         11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                           ab
                                              235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;            e11*2001/116*0257*06;
                                                            27H; 27I                       CIVIC TOURER;
                                              235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;            Schrägheck;
                                                            27H; 27I                       Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 27B; 27H                  12A; 51A; 7CT; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J              nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  11A; 24M; 51J                   e11*2001/116*0255*06;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88  11A; 22I; 24J; 24M              nur bis
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                 24M                       nur bis
                                                                                           e11*2001/116*0257*05;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7CT; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80       11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85       11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R18 83       11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 248; 260                  74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                   24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91      11A; 24J; 24M             Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84       11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                   24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85       11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                   24M                       74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84       11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W             11A; 21P; 22I; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                5EG; 51J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/40R18 89              11A; 21P; 22I; 24D; 51J   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                            24J                     74P; 76O
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                              235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94       11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 114 225/60R18 100  11A; 24J; 27I                 ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0301*06;
                                              235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I            ab
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          bis
                                                                                          e11*2001/116*0301*09;
                                                                                          bis
                                                                                          e11*2001/116*0302*10;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                      bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                 e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85       5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 5FE       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 92       11A; 24J; 24M            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 19.03.2015
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-SNA-A83 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             27B                        x = 330            y = 450                   HA
             27I                        x = 280            y = 420                   HA
             26B                        x = 260            y = 270                   VA
             26P                        x = 210            y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 34 HONDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.03.2015
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                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.