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							        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeughersteller                      : HONDA
        Raddaten:
        Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
        Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
        Technische Daten, Kurzfassung
        Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                           och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                            Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                            Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
        586 64,1            AC-601 586              Ø73,1 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     703     2217     04/14
        586 64,1            AC-601 586              Ø73,1 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     720     2159     04/14
        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
        Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                  CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                                  FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                  110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                                  EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
50467




         Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
         CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D                                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                   73C; 74A; 74P

         Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
         CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W   11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
         CL9          e6*2001/116*0092*..                           24M                            12A; 51A; 71E; 723;
         CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91    11A; 22B; 22L; 24C;            73C; 74A; 74P
                                                                    24D
                                                      245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                    57F; 68T

         Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
         CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
         CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91        11A; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71E; 723;
         CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W       11A; 22B; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P
                                                                        68T
         CW1           e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J                   Kombi; Frontantrieb;
         CW2           e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
         CW3           e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M         12A; 51A; 71E; 723;
                                                       245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;        73C; 74A; 74P
                                                                        24M
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
        FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R18 85             11A; 21P                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  73C; 74A; 74P; SC4

        Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
        FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26B                  ab
        FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 24J; 26B; 26N;       e11*2001/116*0255*07;
        FK3          e11*2001/116*0257*..                               27I; 5ET                  ab
                                                   225/40R18 88W        11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                  ab
                                                       235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;          e11*2001/116*0257*06;
                                                                     27H; 27I                     CIVIC TOURER;
                                                       235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;          Schrägheck;
                                                                     27H; 27I                     Frontantrieb;
                                                       245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26J; 27B; 27H                12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 74P
        FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J             nur bis
        FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  11A; 24M; 51J                  e11*2001/116*0255*06;
        FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88  11A; 22I; 24J; 24M             nur bis
                                                       235/40R18 91     11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                        24M                       nur bis
50467




                                                                                                  e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
        ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/40R18 82     11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                                       215/35R18 80     11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R18 85     11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71E; 723;
                                                       225/35R18 83     11A; 21B; 22I; 24J;       729; 73C; 74A; 74P
                                                                        248; 260

        Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
        CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
        CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  73C; 74A; 74P
        CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J; 24M             Stufenheck;
        CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
        CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                        24M                       73C; 74A; 74P
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
        EP2          e11*98/14*0174*..                                  24M                      12A; 51A; 71E; 723;
        EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 24J;      73C; 74A; 74P
        EU5          e11*98/14*0158*..                                  24M
        EU6          e11*98/14*0159*..
        EU7          e11*98/14*0160*..
        EU8          e11*98/14*0161*..
        EU9          e11*98/14*0189*..
        EV1          e11*2001/116*0198*..
        EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84      11A; 21P; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P

        Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
        FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
        FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                     12A; 51A; 71E; 723;
                                               215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24D; 51J      729; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R18 88         11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                    24J
                                                      235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                    24J
        FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
50467




                                                      225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 24D;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                        24J                      76O
                                                      235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                        24J

        Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
        RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
        RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                      235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                      245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                      245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100        11A; 24J; 27I            ab
        RE6          e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97         11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                                   235/55R18 100        11A; 24J; 26P; 27I       ab
                                                   255/45R18 99         11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 76O
        RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                     bis
        RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                e11*2001/116*0301*05;
        RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                bis
                                                      245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                                      255/45R18 99  11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 76O

        Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
        BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                               12A; 51A; 71E; 723;
        BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE       73C; 74A; 74P
50467




                                                      225/40R18 92      11A; 24J; 24M

        Verkaufsbezeichnung:     HR-V
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   215/45R18 89      11A; 24J; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                        26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                        26N                      73C; 74A; 74P
                                                      235/40R18 91      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                        26N; 27I
                                                      235/45R18 94      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                        26N; 27I
                                                      245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                        26B; 26J; 27H; 27I
                                                      245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                        26B; 26J; 27H; 27I

        Auflagen
        10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
             Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
        11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
             oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
             lassen.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
             Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
             ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
             der Fahrzeugpapiere enthält.
        11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
             sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
             gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
             gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
             ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
        11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
             nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
        12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
             Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
             aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
        21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
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             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
             der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
             herzustellen.
        22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
               der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
               herzustellen.
        22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
             Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
             nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
             befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
             Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
        26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
             Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
             Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
             Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
             Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
        51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
             Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
        56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
             erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
        57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
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        5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1030kg.
        5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1090kg.
        5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1120kg.
        68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                   Reifengröße:
                             Vorderachse:                          225/40R18
                             Hinterachse:                          245/35R18
               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
        71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
             werden.
        723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
             Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
             von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
             Ventilherstellers zu beachten.
        729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
             das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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              Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
              Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
        73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
        74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
             die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
             beachten.
        74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
             Zentrierringe verwendet werden.
        76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
             mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
        SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
             Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
             3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
             eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
             B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
50467
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 28.01.2016
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        Nacharbeitsprofile Fahrzeug
        Fahrzeug:

                Hersteller:         HONDA
                Fahrzeugtyp:        FK1
                Genehm.Nr.:         e11*2001/116*0255*..
                Handelsbez.:        CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

               Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
        Frontantrieb, Schrägheck

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                              von [mm]             bis [mm]
                      26P                      x = 195             y = 320                  VA
                      26B                      x = 245             y = 370                  VA
                      27I                      x = 245             y = 360                  HA
                      27B                      x = 295             y = 410                  HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
50467




                                            von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26N                    x = 245       y = 370           8                 VA
                      26J                    x = 245       y = 370          27                 VA
                      27H                    x = 295       y = 410           8                 HA
                      27F                    x = 295       y = 410          30                 HA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                  Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         HONDA
                Fahrzeugtyp:        RU
                Genehm.Nr.:         e6*2007/46*0158*..
                Handelsbez.:        HR-V

                Variante(n):

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                von [mm]             bis [mm]
                      26B                        x = 300             y = 300                VA
                      27I                        x = 225             y = 250                HA
                      27B                        x = 275             y = 300                HA
                      26P                        x = 250             y = 250                VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                             von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                      26N                     x = 300       y = 300           8                VA
                      26J                     x = 300       y = 300          25                VA
                      27H                     x = 275       y = 300           8                HA
50467




                      27F                     x = 275       y = 300          15                HA
        Gutachten 366-0020-16-MURD
        zur Erteilung der ABE 50467
        zu V.1. ANLAGE: 6                                                      Radtyp: AF9 8JX18H2
        Antragsteller: RVS S.r.l.                                              Stand: 28.01.2016
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        Fahrzeug:

                Hersteller:         HONDA
                Fahrzeugtyp:        RE5
                Genehm.Nr.:         e11*2001/116*0301*..
                Handelsbez.:        HONDA CR-V

                Variante(n):        Allradantrieb

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                       Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                      26B                            x = 260             y = 270              VA
                      26P                            x = 210             y = 220              VA
                      27B                            x = 330             y = 450              HA
                      27I                            x = 280             y = 420              HA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                          Auflagen                  Im Bereich                Aufweiten        Achse
                                              von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                      26J                      x = 260       y = 270             15             VA
                      26N                      x = 260       y = 270              8             VA
                      27F                      x = 330       y = 450             15             HA
50467




                      27H                      x = 330       y = 450              8             HA
						
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