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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Singa
Typ                               SIN 656
Radgröße                          6,5J x16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
H5           SIN 656 H5 / ohne Ring               5/114,3/64,1       45       655     2130

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50788
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             SIN 656
Radgröße                          6,5J x16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Kugel d=24 mm     110                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113            205/50R16   K2b K56                         A01 A07 A12
CL3, CL4               113            225/45R16   K2b K56 R70                     A21 A99 V16
e11*98/14*0165*..,                                                                S02
e11*98/14*0166*..
Honda Accord           103-140        205/55R16                                   A07 A12 A21
CL7, CL9, CN1          103-140        225/50R16   A01 K1c K2b K46 K56             A99 Sth V16
e6*2001/116*0091,                                                                 S02
0092, 0096*..
Honda Accord           110, 115       215/55R16   A90                             A07 A21 A99
CU1,CU3                110, 115       215/60R16   A90                             B03 Lim S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A12
0113, 0115*..          115            205/60R16   A31
Honda Accord Coupe     147            205/55R16   K56                             A01 A07 A12
CG2                    147            215/50R16   K2b K42 K56                     A21 A99 V16
e6*95/54/0049*..       147            215/55R16   K2b K42 K56                     S02
                       147            225/50R16   K1a K2c K42 K56
Honda Accord Tourer    103-140        205/55R16                                   A07 A12 A21
CM1,CM2,CN2            103-140        225/50R16   A01 K1c K2c K42 K46             A99 Car V16
e6*2001/116*0093,                                                                 S02
0094,0097*..
Honda Accord Tourer    110, 115       215/55R16   A90                             A07 A21 A99
CW1, CW3               110, 115       215/60R16   A90                             B03 Car S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A12
0120,0122*..           115            205/60R16   A31
Honda CR-V (I)         94,108         205/65R16                                   A07 A12 A21
RD1, RD3               94,108         215/60R16   A01 K1a                         A99 S02
e6*95/54*0044*..,      94,108         225/55R16   A01 K1c K2b K42
e6*98/14*0076*..       94,108         225/60R16   A01 K1c K2b K42
Honda CR-V (II)        110            205/65R16   A13                             A07 A21 A99
RD8                    110            215/60R16   A12                             S02
e11*98/14*0190*        110            225/60R16   A01 A12 K1c K42
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        215/65R16                                   A07 A12 A21
RD8, RD9               103-110        225/60R16   A01 K1c K42                     A99 S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-Z             84             195/55R16   A33                             A07 A21 A99
ZF1                    84             205/50R16   A12                             Cpe S02
e11*2007/46*0100*..
Honda Civic            61-103         205/55R16                                   A07 A12 A21
FK1, FK2, FK3          61-103         215/55R16                                   A99 Flh V16
e11*2001/116*          61-103         225/50R16                                   S02
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            73, 104        195/60R16   A11 R37                         A07 A21 A99
FK1, FK2, FK3          73-110         205/50R16   A33 T87                         Flh V16 S02
e11*2001/116*          73-110         205/55R16   A33
0255*07-..,            73-110         215/55R16   A12
0256*07-..,            73-110         225/50R16   A12
0257*06-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer    92, 104        195/55R16   A90                             A07 A21 A99
FB1,FB2,FB7,FB8        92, 104        195/60R16   A90                             Sth S02
e11*2007/46*0183*..;   92, 104        205/50R16   A12
e11*2007/46*0184*..;   92, 104        205/55R16   A12
e11*2007/46*0185*..;   92, 104        215/55R16   A12
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic Hybrid     70             195/55R16                                   A07 A12 A21
FD3                    70             205/55R16                                   A99 Lim S02
e11*2001/116*0271*.
Honda Civic Sport      66-118         205/50R16   R37                             A07 A12 A21
EP1,-2,-4, EV1         66-118         205/55R16                                   A99 Flh H5l
e11*98/14*             66-118         215/50R16                                   S02
0173, 0174, 0188*..
e11*2001/116*0198*.
Honda Civic Tourer     88,104         205/50R16   A33 T87                         A07 A21 A99
FK2, FK3               88,104         205/55R16   A33                             Car V16 S02
e11*2001/116*          88,104         215/55R16   A12
0256*11-..,            88,104         225/50R16   A12
0257*10-..
- Modell 2014
Honda Civic Type S/R   73-148         205/55R16                                   A07 A12 A21
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148         215/55R16                                   A99 Flh V16
e11*2001/116*          73-148         225/50R16   A01 K42                         S02
0297,0306,0298,
0334*..
Honda FR-V             92,103,110     205/55R16                                   A07 A12 A21
BE1, BE3               92,103,110     225/50R16                                   A99 V16 S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            205/55R16   T89                             A07 A12 A21
BE5                    103            225/50R16                                   A99 V16 S02
e6*2001/116*0104*..
Honda HR-V             77-91          205/55R16                                   A07 A12 A21
GH1,2,3,4              77-91          205/60R16                                   A99 S02
e6*98/14*0062,         77-91          215/55R16
0063, 0067, 0068*..
Honda Integra          140            195/50R16                                   A07 A12 A21
DC2                    140            205/45R16                                   A99 S02
e6*95/54*0052*..
Honda Prelude          136-147        205/50R16   K2b K42 K46 K56                 A01 A07 A12
BB6                                                                               A21 A99 S02
e6*95/54*0037*..
Honda Prelude 4WS      136            205/50R16   K2b K42 K46 K56                 A01 A07 A12
BB8                                                                               A21 A99 S02
e6*95/54*0038*..

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7
Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50788 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015016 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x16H2 Typ SIN 656
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. März 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. März 2016




Blauth                                                               00245335.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                      www.alutec.de