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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BLX-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK114,3
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast:                                        720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 5322     110 Nm
CN2, CU1, CU2, CU3, CW1,      M12x1,5
CW2, CW3, FK1, FK2, FK3,
FN1, FN2, FN3, FN4, RE5, RE6,
RE7, RU




RA-000770-E0-015-10~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0091*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0092*03E   1050/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0093*03E   1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0096*02E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0097*03E   1090/1030(0)                                     5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             225/35R19                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K52)

e11*2001/116*00297*05   940/830                                                      5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             225/35R19                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K52)

e11*2001/116*00306*02   980/740                                                      5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             225/35R19                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K52)

e11*2001/116*0298*03    1085/835                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             225/35R19                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K52)

e11*2001/116*0334*02    920/820                                                      5/114,3/64



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                     e11*2001/116*0301*..
RE6                                     e11*2001/116*0302*..
RE7                                     e11*2001/116*0322*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122             Honda CR-V                 235/50R19                         A02) bis A10)
                        (beim Typ RE5 nur zulässig A01) K01)                         E46)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0301*05;      245/45R19
                        beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0302*05)      255/45R19
                                                   A01) K01)




RA-000770-E0-015-10~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V                225/45R19                           A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01) A94)K01)                        E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          235/45R19
                e11*2001/116*0301*06;     A01) A94a)K01)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/50R19
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01) K01)K04)

                                          245/45R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/40R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/45R19
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             225/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01) A93)G3N) K01) K04) N235) T88)

                                          225/40R19
                                          A01) K01)K04) N235)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04) K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK1                                     e13*2007/46*1119*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic, Honda Civic 215/35R19                          A01) bis A10)
                        LPG                                                         E45a)K03)K04)K48)
                                                 225/35R19

e11*2001/116*00257*06   1085/835                                                    5/114,3/64



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 215/35R19                          A02) bis A10)
                        Tourer                    A01) K03)K60) K61) T85)           E45)
                        (ab Modelljahr 2012)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                                     e6*2007/46*0158*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96               Honda HR-V              225/35R19                           A02) bis A10)
                                                A01) A93a)K01) K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nr. :                      RA-000770-E0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
         versetzen.

K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
     Blechkante aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
     200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
     darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
     - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
     Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-E0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016




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