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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DAVOS
Typ                               DO 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           DO 706 B8/Z12 Ø70-64,1                5/114,3/64,1       48       725     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48085
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             DO 706 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113            205/50R16                                   A12 A14 A21
CL3, CL4                                                                          S02
e11*98/14*0165*..,
e11*98/14*0166*..
Honda Accord           103-140        205/55R16                                   A12 A14 A21
CL7, CL9, CN1          103-140        225/50R16   A01 K46 K56                     Sth V16 S02
e6*2001/116*0091,
0092, 0096*..
Honda Accord           110, 115       215/55R16   A90                             A14 A21 B03
CU1,CU3                110, 115       215/60R16   A90                             Lim S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A12
0113, 0115*..          115            205/60R16   A31
Honda Accord Coupe     147            205/55R16                                   A12 A14 A21
CG2                    147            215/50R16                                   V16 S02
e6*95/54/0049*..       147            215/55R16
                       147            225/50R16   A01 K2b K42 K56
Honda Accord Tourer    103-140        205/55R16                                   A12 A14 A21
CM1,CM2,CN2            103-140        225/50R16   A01 K42 K46                     Car V16 S02
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord Tourer    110, 115       215/55R16   A90                             A14 A21 B03
CW1, CW3               110, 115       215/60R16   A90                             Car S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A12
0120,0122*..           115            205/60R16   A31
Honda CR-V (II)        110            205/65R16                                   A12 A14 A21
RD8                    110            215/60R16                                   S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        215/65R16                                   A12 A14 A21
RD8, RD9                                                                          S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda Civic            61-103         205/55R16                                   A12 A14 A21
FK1, FK2, FK3          61-103         215/55R16                                   Flh V16 S02
e11*2001/116*          61-103         225/50R16
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic            73, 104        195/60R16   A90 R37                         A14 A21 Flh
FK1, FK2, FK3          73-110         205/50R16   A12 T87                         V16 S02
e11*2001/116*          73-110         205/55R16   A12
0255*07-..,            73-110         215/55R16   A12
0256*07-..,            73-110         225/50R16   A12
0257*06-..
- ab Modell 2012




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Tourer     88,104         205/50R16    A12 T87                               A14 A21 Car
FK2, FK3               88,104         205/55R16    A12                                   V16 S02
e11*2001/116*          88,104         215/55R16    A12
0256*11-..,            88,104         225/50R16    A12
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic Type S/R   73-148         205/55R16                                          A12 A14 A21
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148         215/55R16                                          Flh V16 S02
e11*2001/116*          73-148         225/50R16    A01 K42
0297,0306,0298,
0334*..
Honda FR-V             92,103,110     205/55R16                                          A12 A14 A21
BE1, BE3                                                                                 S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            205/55R16    T89                                   A12 A14 A21
BE5                                                                                      S02
e6*2001/116*0104*..
Honda HR-V             88, 96         215/60R16    A31                                   A14 A21 A58
RU                     88, 96         225/55R16    A90                                   S02
e6*2007/46*0158*..     88, 96         245/50R16    A01 A12 K1c K2b
Honda Legend           151,153        215/55R16    K1a K2b K42 K56                       A01 A12 A14
KA9                                                                                      A21 S02
e6*93/81*0022*..,
e6*95/54*0022*..
Honda Prelude          136-147        205/50R16                                          A12 A14 A21
BB6                    136-147        225/45R16    A01 K1a K2b K56                       V16 S02
e6*95/54*0037*..
Honda Prelude 4WS      136            205/50R16                                          A12 A14 A21
BB8                    136            225/45R16    A01 K1a K2b K56                       V16 S02
e6*95/54*0038*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48085 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55051010 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DO 706
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. September 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. September 2016




Blauth                                                                 00256533.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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