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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R7705.28
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CN2, CU1, CU3, CW1, CW3,      M12x1,5
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RE5, RE6, RE7, RU




RA-000724-F0-104-12~HO-5-114_3-64-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0091*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0092*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
E6*2001/116*0096*02E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0093*03    1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0094*03E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
e6*2001/116*0097*02E   1100/1030                                        5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                                     e6*2001/116*0113*..
CU3                                     e6*2001/116*0115*..
CW1                                     e6*2001/116*0120*..
CW3                                     e6*2001/116*0122*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115             Honda Accord             205/55R17                          A02) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)       A93)N215)                          EF0)

                                                  215/50R17
                                                  A93)

                                                  215/55R17
                                                  A93)G7K)

                                                  225/50R17
                                                  A93)

                                                  235/50R17
                                                  G7K)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK1                                     e13*2007/46*1119*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                          A02) bis A10)
                        LPG                                                         E45a)
                                                 215/45R17

                                                  225/45R17

e11*2001/116*00257*06   1085/835                                                    5/114,3/64



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                          A02) bis A10)
                        Tourer                                                      E45)
                        (ab Modelljahr 2012)      215/45R17

                                                  225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/50R17                         A02) bis A10)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
e11*2001/116*00297*05   940/830                                         5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             205/50R17                         A02) bis A10)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
e11*2001/116*00306*02   980/740                                         5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/50R17                         A02) bis A10)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
e11*2001/116*00298*03   1085/835                                        5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             205/50R17                         A02) bis A10)

                                        215/45R17

                                        225/45R17

e11*2001/116*0334*02    920/820                                         5/114,3/64




RA-000724-F0-104-12~HO-5-114_3-64-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 225/65R17                               A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A93)                                    E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                beim Typ RE6 nur zulässig
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V                225/60R17                                A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ                                           E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG- 225/65R17
                Genehmigungs-Nr.
                e11*2001/116*0301*06;     235/55R17
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/60R17
                e11*2001/116*0302*06)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/50R17                                  A02) bis A10)
                                                                                   EF0)
                                           215/55R17

                                           225/50R17
                                           A01)K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                                K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000724-F0-104-12~HO-5-114_3-64-ET49_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.08.2016




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