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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50052*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


                Nummer der Genehmigung: 50052                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8090
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50052                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50052*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      13.06.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0312-14-WIRD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50052                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 33

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50052*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50052                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        22.06.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50052*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                           Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : HONDA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)      datum
                1143540641/FF       WF8090/FF PCD 114,3 Ø64,1-R-Ø76                        64,1     Kunststoff     725     2260     09/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
§ 22 50052*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24D; 5ET                  74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 24C; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                CN2          e6*2001/116*0097*..                                    5ET                       721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/35R19 91             11A; 22B; 24C; 24D;       74P
                                                                                    5ET
                CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/40R19 93       11A; 21P; 24J             Kombi; Frontantrieb;
                CW2            e6*2001/116*0121*..               235/35R19 91       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                CW3            e6*2001/116*0122*..               235/40R19 92       11A; 21P; 21S; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24J; 24M                  74P

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 215/35R19 85              11A; 26P                  CIVIC 5DR;
                                                          225/35R19 84              11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/35R19 87              11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/30R19 89              11A; 26B; 26N; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                          245/35R19 89              11A; 26B; 26N; 27I        74P; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 11
                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W         11A; 24M; 5EG; 51J       nur bis
                FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;      e11*2001/116*0255*06;
                FK3          e11*2001/116*0257*..                                24M                      nur bis
                                                           235/35R19 87W         11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                 24M; 5ET                 nur bis
                                                              235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0257*05;
                                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 77E
                FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26B; 26N; 27I;            ab
                FK2            e11*2001/116*0256*..                        5EG                            e11*2001/116*0255*07;
                FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                                                                            27H; 27I                      e11*2001/116*0256*07;
                                                              235/35R19 87W 11A; 24J; 26B; 26J;           ab
                                                                            27H; 27I; 5ET                 e11*2001/116*0257*06;
                                                              245/30R19 89  11A; 24J; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                            26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
§ 22 50052*04




                                                                                                          74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93          11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
                CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19 91          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19 92          11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24J; 24M                 74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/35R19 88         11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                            24J                           74A; 74P
                                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J; 5ET
                                                              235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J
                FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                            24J                           74A; 74P
                                                              235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 11
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95       11A; 24J                 bis
                RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98       11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
                RE7            e11*2001/116*0322*..                                                       bis
                                                                                                          e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 77E
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95        11A; 24J                 ab
                RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98        11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                          ab
                                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
§ 22 50052*04




                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88           11A; 21P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                BE3          e6*2001/116*0100*..                                 5FE                      12A; 51A; 71C; 71K;
                BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87           11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24M; 5ET; 54A            74P
                                                              235/35R19 91       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                                 24M; 54A

                Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   225/40R19 89       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/35R19 87       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                              235/40R19 92       11A; 24C; 248; 26B;      74P; 77E
                                                                                 26N; 27I
                                                              245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27H; 27I

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 11
                       entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 50052*04




                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
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                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50052*04




                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 50052*04




                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
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                      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 50052*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      RU
                       Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                       Handelsbez.:      HR-V

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 275             y = 300                    HA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             27I                      x = 225             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                             27F                   x = 275       y = 300             15                HA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 300             25                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      FC
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                       Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 200             y = 250                    HA
                             27B                      x = 250             y = 300                    HA
                             26P                      x = 250             y = 300                    VA
                             26B                      x = 300             y = 350                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
§ 22 50052*04




                             27F                   x = 250       y = 300             15                HA
                             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 350             25                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 11

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      RE5
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                       Handelsbez.:      HONDA CR-V

                       Variante(n):      Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                         von [mm]             bis [mm]
                             27B                          x = 330             y = 450                HA
                             27I                          x = 280             y = 420                HA
                             26B                          x = 260             y = 270                VA
                             26P                          x = 210             y = 220                VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                    x = 330       y = 450             15                HA
§ 22 50052*04




                             27H                    x = 330       y = 450              8                HA
                             26J                    x = 260       y = 270             15                VA
                             26N                    x = 260       y = 270              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0312-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: WF8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      FK1
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 245             y = 360                    HA
                             27B                      x = 295             y = 410                    HA
                             26P                      x = 195             y = 320                    VA
                             26B                      x = 245             y = 370                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 50052*04




                             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
                             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                             26J                   x = 245       y = 370             27                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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